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Allianz Rechtsschutzversicherung

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Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung

hier können Sie die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung individuell für Sie berechnen und gleich online abschließen.
bitte über folgenden Link:
https://vertretung.allianz.de/joerg.schulze/privatkunden/produkte/rechtsschutz/verkehrs_rechtsschutz/index.html?clusterid=tab-3

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

 

  • Deckungssumme : 350.000 EUR
  • Strafkautionen darlehensweise bis zu: 100.000 EUR
die Allianz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Versichert sind Sie als Eigentümer oder Halter der auf Sie zugelassenen Landfahrzeuge und als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr. Außerdem besteht für Sie Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge, sowie für alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge.

Leistungsarten

- Schadenersatz-Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht *

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*

*) Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Sie entfällt, wenn sich der Versicherungsschutz nahtlos an einen

Vorvertrag mit gleichem Umfang anschließt.

Der Versicherungsschutz gilt für alle auf Sie zugelassenen Landfahrzeuge

 

Solange für den Versicherungsnehmer und oder Mitversicherte ein

Kraft- Haftpflicht -Vertrag bei einer Allianz Gesellschaft besteht, gelten im

Verkehrsbereich folgende Leistungserweiterungen:

- Doppelte Deckungssumme

- Doppelte Kaution

- Weltweiter Versicherungsschutz bis zwölf Wochen

(im Optimal-Vorschlag sogar bis 24 Wochen)

- Keine Wartezeit im Verkehrsbereich.

 

Warum brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Sie können viel schneller in einen Rechtsstreit verwickelt werden als Sie glauben. Über 20 Millionen Straf-,

Bußgeld- und Zivilverfahren werden in Deutschland pro Jahr verhandelt. Diese Streitigkeiten sind in vielen

Fällen mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.

Weitere Kosten entstehen häufig durch Sachverständige oder Zeugen. Die Rechtsschutzversicherung nimmt

Ihnen dieses Risiko ab.


Wir tragen folgende Kosten innerhalb Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen

Inseln oder auf Madeira bis zur Deckungssumme von 350.000 EUR, außerhalb dieses Bereichs weltweit bis

zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR für:

- die gesetzlichen Anwaltsgebühren

- Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen für die 1. Instanz, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als

100 km voneinander entfernt sind

- Gerichtskosten

- Schiedsgerichtskosten bis zur Höhe der Kosten des zuständigen staatlichen Gerichts für die 1. Instanz

- Zeugenauslagen

- gerichtliche Sachverständigengebühren

- private, außergerichtliche Sachverständigenkosten bei: - Verkehrsstrafsachen

- Kfz-Vertragsstreitigkeiten

- außergerichtliche Kosten eines Sachverständigen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

am Kfz bei einem Unfall im Ausland

Kosten eines Dolmetschers im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland

Kosten für die Übersetzung der im Ausland für die Interessenwahrnehmung notwendigen

schriftlichen Unterlagen

- Gebühren bei Verwaltungsbehörden

- Kosten der Gegenseite

- Notwendige Vorschüsse

- Reisekosten zum ausländischen Gerichtsort, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist

- Strafkaution darlehensweise bis zu 100.000 EUR.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Halter oder Eigentümer von Landfahrzeugen und als Teilnehmer am öffentlichen

Verkehr. Außerdem besteht für Sie Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge und als

vorübergehender Mieter von Mietfahrzeugen, sowie für alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer Fahrzeuge.

Welche Leistungsarten sind versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz

brauchen Sie, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen z.B. bei Streit um:

- die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall

- die Höhe des Schadens. Bei schwerer Verletzung ist häufig die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente

umstritten.

Straf-Rechtsschutz

brauchen Sie zur Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorwurf von

Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit , z.B.:

- fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall

- fahrlässige Verkehrsgefährdung.

Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

brauchen Sie zur Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit z.B.:

- zu schnelles Fahren

- Sicherheitsabstand nicht eingehalten

- Missachten einer roten Ampel.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

brauchen Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten,

z.B. wegen:

- Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen

- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

- Führens eines Fahrtenbuches.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug, z.B.

bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

brauchen Sie zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z.B.

bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht ab dem beantragten Beginn, wenn der Beitrag unverzüglich nach Aufforderung

bezahlt wird.

Es besteht eine dreimonatige Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt, wenn sich der

Versicherungsschutz nahtlos an einen Vorvertrag mit gleichem Umfang anschließt.

Keine Wartezeit besteht bei:

- Schadenersatz-Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, sofern es sich um den Kauf- oder Leasingvertrag eines fabrikneuen

Kraftfahrzeuges handelt.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten

des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in

diesem Bereich gesetzlich zuständig ist.

Außerhalb dieses Bereichs besteht weltweit Versicherungsschutz während eines längstens sechs Wochen

dauernden Aufenthalts bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Kein Rechtsschutz besteht z.B. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung des Fahrzeugs und für den

unberechtigten Fahrer. Auch Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder

Parkverstoßes sind nicht versichert.

Außerdem sind Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Nuklear- und Bergbauschäden ausgeschlossen.

Was ist im Schadenfall zu tun?

1. Tag und Nacht juristischer Beistand

Am einfachsten ist die kostenlose Meldung beim Rechtsschutz-Service-Telefon unter der Nummer 0 08 00.11

22 55 55 (gilt sowohl im Inland als auch im Ausland). Unter dieser Telefonnummer ist ein unabhängiger Anwalt

Tag und Nacht für Sie erreichbar. So erfahren Sie sofort, ob in Ihrem Fall Versicherungsschutz besteht und

erhalten auf Wunsch eine kompetente Erstberatung.

Ihre Vorteile:

·

Sie erfahren sofort, ob der Fall gedeckt ist (Deckungszusage).

 

 

·

Sie wissen gleich, ob Sie im Recht sind.

 

 

·

Sie sparen sich einen aufwändigen Schriftverkehr.

 

 

·

Sie erhalten Rat, was als Nächstes zu tun ist.

Wenn sich in der Beratung herausstellt, dass Sie weitere rechtliche Schritte unternehmen müssen, erhalten

sie auf Wunsch die Adresse eines unabhängigen, kompetenten Anwalts in Ihrer Nähe. Ihr Recht auf freie

Anwaltswahl wird dadurch selbstverständlich nicht eingeschränkt.

Ihre Vorteile:

·

Sie sparen Zeit, weil Sie nicht selbst einen geeigneten Anwalt suchen müssen.

 

·

Sie haben einen spezialisierten Anwalt zur Seite, der sich mit Fällen wie Ihrem bestens auskennt.

 


weitere Rechtsschutzarten:
Allianz Rechtsschutz für Wohnung-Haus und Grundstück

Allianz Firmen-Rechtsschutzversicherung

Allianz Urlaubsreise-Rechtsschutzversicherung




 

(Wichtiger Hinweis: aus telekommunikationstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass nach der Wahl

einer 00800.Nummer aus dem Ausland keine Verbindung zustande kommt. Um dennoch eine Erreichbarkeit

aus dem Ausland sicherzustellen, bieten wir zusätzlich die – kostenpflichtige – Nummer „+49.89.38 00 35 35“

an.)

Bei einer schriftlichen Meldung senden Sie uns bitte zusammen mit einer kurzen Schilderung des

Sachverhaltes die Schriftstücke zu (z.B. Bescheid, Kündigung), welche den Rechtsschutzfall ausgelöst haben.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Fristen für Rechtsmittel versäumen.

 

 

2. Empfehlung eines kompetenten Anwalts