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Allianz Auslandskrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung)

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Die Auslandskrankenversicherung der Allianz

Die Allianz Auslandsreisekrankenversicherung mit unserem Tarif R30 (Einzelpersonen) nur 8 EUR bzw. R31 (Familien) nur 14 EUR für die schönste Zeit des Jahres, ganz egal wohin oder wie oft Sie im Jahr verreisen. Immer konstante Sicherheit durch integrierte Verlängerungsautomatik. ELVIA, die Auslandsreiseversicherung der Allianz ist weltweit Nr.1 im Bereich Reiseschutz und Assistanceleistung. Weltweiter Schutz für Urlaub und Geschäftsreisen.

Wenn es schnell gehen muss:
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Spar-Tipp bei Reisen über 6 Wochen: Schließen Sie eine einfache Auslandskrankenversicherung (bis 42 Tage) ab und für die restlichen Tage Ihrer Urlaubs bzw. Dienstreise die taggenaue Auslandskrankenversicherung "Tarif R77 - länger als 6 Wochen"!
 

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Was beinhaltet die Auslandskrankenversicherung der Allianz private Krankenversicherung ?

  • Weltweiter Versicherungsschutz und Beistandsleistungen. Alles für nur 8,- Euro Jahresbeitrag pro Person oder 14,- Euro für die ganze Familie (inklusive Kinder bis 18) eine Familienauslandskrankenversicherung .
  • So oft Sie auch jährlich verreisen, unsere R30 Jahrespolice schützt Sie bis zu 6 Wochen (42 Tage) lang vor den Kosten einer Krankheit und eines Unfalls. Damit ein plötzlicher Unfall oder eine unangenehme Erkrankung Ihre Reise nicht mehr als nötig trüben, können Sie sich dann sorglos als Privatpatient behandeln lassen. Das ist besonders wichtig für Kassenmitglieder, da die gesetzliche Krankenkasse auch mit der europäischen Krankenversicherungskarte nicht immer ausreichende Absicherung bietet. Aber auch wenn Sie ohnehin privat krankenversichert sind, können Sie Ihren Krankenschutz mit der Jahrespolice sinnvoll ergänzen.

Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert ?

100 Prozent Kostenerstattung für:
  • ärztliche Behandlungen (ambulant und stadtionär) einschließlich Operation, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
  • Arzneimittel, Verbandsmittel und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von Zahnprothesen
  • medizinisch notwendiger Rücktransport, wenn nötig auch mit einem Sanitätsflugzeug
  • Assistance-Leistungen mit 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr, Benennung von Kliniken im Ausland
  • Kostenübernahmegarantie bis 10000,- Euro gegenüber dem Krankenhaus im Urlaubsland und Übernahme der Abrechnung mit dem Krankenhaus bzw. dem behandelnden Arzt, Versand von Medikamenten uns Blutkonserven, Organisation des Krankenrücktransportes, Organisation von Bestattungen im Ausland oder Überführung aus dem Ausland.
  • unbegrenzte Erstattung der Überführungskosten nach Deutschland bei Todesfall im europäischen Urlaubsland
  • auch bei bestehenden chronischen Krankheiten nehmen wir Sie in unsere Auslandskrankenversicherung auf.
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Versicherungsbedingungen der Allianz - Auslandsreisekrankenversicherung als PDF Datei zum downloaden

Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen ?

Der Beitrag beträgt pro Person und Versicherungsjahr nur 8,- Euro, insgesamt richtet er sich nach der Anzahl der zu versichernden Personen. Sobald die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet hat, ist ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres der dann gültige Beitrag zu zahlen. (derzeit beträgt der Beitrag für über 70jährige Personen 20,- Euro) Der Tarif R31 ( Familienauslandskrankenversicherung ) kostet 14,- Euro pro Jahr. Dabei sind der Versicherungsnehmer, sein im selben Haushalt gemeldeter Lebenspartner sowie alle Kinder (bis 18 Jahre) des Versicherungsnehmers/Partners versichert.
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu bezahlen. Die Zahlung ist unverzüglich, wenn der erste Beitrag bei Fälligkeit von uns eingezogen werden kann und Sie der berechtigten Einziehung nicht wiedersprechen. Der Folgebeitrag ist jeweils am Monatsersten des neuen Versicherungsjahres zu zahlen (siehe § 10 Abs. 1 und 2 der AVB)

Allianz Auslandskrankenversicherung - Was ist nicht versichert ?

Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Der Beitrag wäre sonst unangemessen hoch. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. In der Praxis sind die folgenden drei Ausschlüsse, nach unserer Einschätzung, am wichtigsten. Wir leisten nicht:
  • Wenn Sie ins Auslandreisen, weil dort eine angeblich bessere Behandlung als in Deutschland erhältlich ist (Beispiel: Check up in den USA; Hüftgelenkersatz in der Schweiz).
  • Bricht während eines Urlaubs ein Zahn ab, leisten wir nur für die schmerzstillende Behandlung, nicht jedoch für den Zahnersatz oder ein Implantat.
  • Geht im Urlaub eine Brille kaputt, leisten wir keinen Ersatz für eine neue Brille.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Ausschlüsse ergeben sich aus § 5 der AVB

Was müssen Sie bei Vertragsabschluss der Auslandskrankenversicherung beachten ?

  • Sie können sich nach Tarif R 30 versichern, wenn sie bei Abschluss des Vertrages das 70.Lebensjahr noch nicht vollendet und Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (siehe § 1 Abs. 1 der AVB).
  • Sie müssen den Vertrag vor Reisebeginn abschließen (siehe § 2 AVB). Rückdatierungen sind nicht möglich. Die Annahmeerklärung enthält die Einzugsermächtigung zum Abruf des Jahresbeitrags von Ihrem Girokonto.
  • Für den Vertragsabschluss sind die vollständigen Angaben des Kontos erforderlich, von dem der Betrag abgebucht wird. Der Versicherungsnehmer und der Kontoinhaber müssen identisch sein.
  • Vergessen Sie bitte auf keinen Fall Ihre Unterschrift auf der Annahmeerklärung, da sonst der Vertragsabschluss nicht möglich ist.

     

Was müssen Sie während der Laufzeit Ihrer Auslandskrankenversicherung beachten ?

Damit der Vertrag bestehen bleibt, achten Sie bitte auf ausreichende Kontodeckung wenn der Jahresbeitrag fällig wird.
Was müssen Sie tun, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist?
Die versicherte Person muss jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist. Zu beachten sind auch die anderen unter § 11 und § 14 Abs. 3 der AVB genannten Obliegenheiten, da auch diese für die Durchführung des Versicherungsverhältnisses von großer Bedeutung sind.
Diese Beispiele zeigen, dass es sinvoll sein kann, eine Auslandskrankenversicherung für 8,- Euro abzuschließen, bevor eine Urlaubsreise angetreten wird.

Auslandskrankenversicherung Schadensbeispiele:

Paul Müller ist am 3. Tag seiner 8tägigen Urlaubsreise in der Türkei an einer schweren Magenverstimmung mit Erbrechen, Übelkeit und Durchfall erkrankt. Herr Müller ist bei der AOK gesetzlich krankenversichert. und besitzt zusätzlich eine Allianz Auslandskrankenversicherung . Der hoteleigene Arzt berechnet für die Untersuchung/Behandlung 190,- Euro. Weiterhin fallen weitere 80,- Euro für die verordneten Medikamente an. Herr Müller hat die Kosten in der Türkei ausgelegt und bekommt sie nach seinem Türkeiurlaub nach Rechnungsvorlage bei seinem Allianz Fachmann über die Auslandskrankenversicherung erstattet.

Dominikanische Republik: Andreas Schmidt ist während eines kurzen Ausfluges mit einem Jetski ins Wasser gefallen und hat sich schwere Prellungen zugezogen. Der Arzt berechnet für die Behandlung und Medikamentenverordnung 340,- US$. Herr Schmidt hatte die Arztrechnung mit seiner VISA Karte bezahlt und bekommt sie nach Vorlage von der Allianz Auslandskrankenversicherung zurück überwiesen.

Frau Becker ist mit Ihrer Kollegin nach Mallorca geflogen und hat plötzlich starke Zahnschmerzen. Sie ist bei der Barmer krankenversichert und hat online eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Der Zahnarzt auf Mallorca berechnet für 1 schmerzstillende und eine weitere Folgebehandlung am nächsten Tag insgesamt 220,- Euro. Dank der Auslandskrankenversicherung der Allianz bekommt sie die Behandlungskosten zu 100 Prozent erstattet.

Das Rentnerehepaar Fröbel verreiste für 14 Tage nach Cran Canaria. Herr Fröbel verstarb am vorletzten Tag der Urlaubsreise tragischer Weise an einem Herzinfarkt. Die Organisation sowie die Kosten der Überführung des Leichnams von Cran Canaria nach Deutschland von ca. 6600,- Euro übernahm die Allianz Auslandreisekrankenversicherung.

Die beiden Studenten Cindy und Thomas (beide haben eine Auslandskrankenversicherung für 8,- Euro pro Person bei der Allianz ) fuhren in den Semesterferien mit dem Auto für zwei Wochen nach Polen. Cindy hatte bereits in Deutschland leichte Erkältungsbeschwerden. Drei Tage nach Ihrer Ankunft in Warschau hatte Cindy große Beschwerden. Sie bekam kaum Luft und hustete stark. Zudem kamen hohes Fieber und Erbrechen dazu. Studentin Cindy hatte sich eine Grippe eingefangen und war sehr schwach. Thomas wählte die polnische Notrufnummer und 15 Minuten später kam ein Arzt ins Hotelzimmer. Cindy wurde vor Ort ärztlich versorgt und ins Krankenhaus in Warschau eingewiesen. Nach 4 Tagen wurde Studentin Cindy, der es wesentlich besser ging, aus dem Krankenhaus entlassen. Die Allianz hatte für den Aufenthalt im Krankenhaus mit Behandlung 1690,- Euro gezahlt.

Herr Schmidt reiste mit dem Schiff AIDA mit seiner Frau auf die Balearen. Er hat vorher eine Familienauslandskrankenversicherung für 14,- Euro pro Jahr online abgeschlossen. Seine gesetzliche Krankenversicherung hat er bei der KKH Allianz . Frau Schmidt leidet seit Jahren an chronischem Asthma. Am achten Tag des Urlaubs hatte Frau Schmidt starke Athemnot und musste sofort ärztlich versorgt werden. Trotz chronischer Vorerkrankung wurden die Arztkosten für die Behandlung von Frau Schmidt sowie die Nachbehandlungen in Höhe von 480,- Euro von der Allianz Auslandskrankenversicherung übernommen.

Herr Martin Schumann ist auf seiner Auslandsgeschäftsreise in New York nach einem harten Arbeitstag in seinem Hotel angekommen und ging nur schnell in die hoteleigene Sauna. Als er nach 15 Minuten aus der Sauna kam, rutschte er auf den nassen Fliesen aus und prallte mit seinem Hinterkopf auf die Fliesen. Hierdurch erlitt Herr Schumann eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde, die sofort genäht werden musste. Der Hotelarzt war sofort zur Stelle, musste jedoch Herrn Schumann mit einem Krankenwagen in die Klinik einweisen, da im Hotel keine medizinischen Geräte zur Untersuchung der evtl. inneren Schäden bereit standen. Herr Schumann musste insgesamt 890 US Dollar an die Klinik zahlen. Die Rechnung des Hotelarztes betrug 110 US Dollar. Die gesamten Arztrechnungen konnte Herr Herr Schuann mit seiner VISA Karte im Ausland auslegen. Natürlich bekam er über seine Allianz Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende nach Vorlage der Rechnungen den kompletten Betrag erstattet. (die Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende können Sie ganz einfach für nur 8,- Euro/Jahr und Person über den Button am Anfang der Seite online abschließen) auch noch 5 Minuten vor der Geschäftsreise.

weitere Informationen zur Allianz Auslandsreiseversicherung erfahren Sie über den folgenden Button:



Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz Vertretung
Jörg Schulze