AllianzAllianz Versicherung Schulze

Ihr Ansprechpartner in Dessau - Roßlau

Allianz Hausratversicherung

PDF Drucken

Allianz Erweiterte Hausratversicherung ( EHV ) - damals so gut wie heute....

Der Vertragsabschluss der EHV ist zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter 0340/2548960 möglich.  (leider nicht online!)

Die AllianzEHV bietet Ihnen einen einzigartigen Rundum-Schutz

Wenn kostbare Hausratgegenstände gestohlen wurden, die Waschmaschine ausgelaufen ist und das Wasser die eigene Wohnung und die Wohnung der lieben Nachbarn ruiniert hat oder im Urlaub die Reisetasche entwendet wurde, können Sie diese Verluste oder Schäden mit nur einer passenden Versicherung abgedeckt werden. Der Klassiker aus den neuen Bundesländern, die Erweiterte Hausratversicherung kurz EHV der Allianz , bietet als Einzige dreimal Sicherheit in einem Paket:

Hausrat - Haftpflicht - Reisegepäck

Das gesamte Hab und Gut ist natürlich zum Neuwert hausratversichert gegen Schäden durch:

- Brand, Blitz, Explosion, Luftfahrzeuge
- Leitungswasser
- Sturm, Überschwemmung/Hochwasser (auch durch starken Regen), Hagel, Bodensenkung
- Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck (Elementarereignisse)
- Einbruchdiebstahl, Raub

Achtung! Alle zum Haushalt gehörenden Personen sind automatisch mit haftpflichtversichert
und zwar weltweit und unabhängig vom Alter, Verwandtschaftsgrad und wirtschaftlicher Selbstständigkeit.

Zusätzlich kann bei Abschluss einer EHV /Erweiterte Hausratversicherung eingeschlossen werden:

- Fahrraddiebstahl
- Schlüsselverlust
- Überspannungsschäden
- Ihren ständigen Hausrat des Wochenendhauses/Bungalows
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Gefälligkeitshandlungen
- Forderungsausfalldeckung

Ihr Reisegepäck ist gegen Abhandenkommen beim Befärderungsunternehmen, Diebstahl, und Unfall des Transportmittels weltweit versichert.

Schadenbeispiele:

wer zum Zeitpunkt des Jahrhunderthochwasser 2002 oder beim Sturm Kyrill eine EHV Erweiterte Hausratversicherung hatte, der brauchte sich über die Frage nach der Entschädigung seines Hausrates keine Sorgen zu machen.





die Allianz ist im Schadenfall über eine kostenfreie 24 Stunden-Hotline jeden Tag für Sie erreichbar. Auch aus zahlreichen anderen Ländern.
HOTLINE: 00800.11224444

Erweiterte Haushaltversicherung der Allianz

Versichert ist Ihr Haushalt (Hausrat) zum Neuwert gegen Schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion (F); Einbruchdiebstahl, Raub,Vandalismus nach einem Einbruch (ED); Leitungswasser (LW); Reisegepäck (RG); Elementargefahren (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Rückstau, Bodensenkung, Erdrutsch,
Felssturz, Schneedruck und Schmelzwasser)
Versichert ist außerdem Ihre gesetzliche Haftpflicht und aller zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen (Versicherte) als
Privatperson

Hausrat

Versicherungssumme des Hausrates: zum Beispiel 50.000 EUR
zusätzliche Einschlüsse in der Allianz Erweiterten Hausratversicherung:
- Hotelkosten pro Tag 1‰ max. 100 Tage 50 EUR (bei einem Beispiel von 50.000 Euro Versicherungssumme )
- Rückreise aus dem Urlaub 2.500 EUR
- Fahrraddiebstahlschäden für alle Fahrräder der Familie
- Einbruchdiebstahl von Hausrat der sich vorübergehend oder ständig im Wochenendhaus (Laube, Bungalow) befindet.
- Überspannungsschäden an technischen Geräten 
Zusätzlich: Hausrat im Wochenendhaus: bis zu 10.000 EUR
der Hausrat im Wochenendhaus kann in der EHV ( Allianz Erweiterte Hausratversicherung) folgendermaßen versichert werden:
- Feuer- und Elementarschäden
- Leitungswasserschäden
- Einbruchdiebstahlschäden
- Überspannungsschäden 5 % 500 EUR
- Haus- und Wohnungsschutzbrief ja

Zusätzlich kann in der Allianz EHV eingeschlossen werden:

Allianz Haus- und Wohnungsschutzbrief
Versicherte Leistungen
1. Schlüsseldienst im Notfall
2. Rohrreinigungsservice im Notfall
3. Sanitär-Installateurservice im Notfall
4. Elektro-Installateurservice im Notfall
5. Notheizung
6. Schädlingsbekämpfung
7. Entfernung von Wespennestern
8. Unterbringung von Tieren im Notfall
9. Kinderbetreuung im Notfall bis 48 Std.
10. Dokumentendepot bis 15 DIN A4-Seiten

Haftpflichtversicherung in der EHV (Erweiterten Hausratversicherung)
Versicherungssumme für Personenschäden,  Sachschäden und Vermögensschäden pauschal 10.000.000 EUR
- Mietsachschäden
- Auslandsaufenthalt EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein unbegrenzt übriges Ausland 3 Jahre
- Forderungsausfalldeckung
- Schlüsselverlust bis zu 30.000 EUR
- Nicht versicherungspflichtige Kfz (z. B. Aufsitz-Rasenmäher)
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder werden bis zu 3.000 EUR übernommen
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen werden bis zu 3.000 EUR übernommen

optional kann auch mitversichert werden:
- Hund, Pferd,
- die Tätigkeit als Tagesmutter
- die Berufshaftpflicht Öffentlicher Dienst (für Beamte oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes)

Versicherungssumme
für Personen- und Sachschäden pauschal 10 Mio EUR

Reisegepäck (mit 50 EUR Selbstbeteiligung)
 

Erweiterte Haushaltversicherung ( EHV ) Allianz
Der Versicherungsschutz der Erweiterten Haushaltversicherung umfasst die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Reisegepäckversicherung.

Warum brauchen Sie eine Erweiterte Haushaltversicherung?
In einem Haushalt gibt es heute erhebliche Werte: Möbel, Elektrogeräte und Kleidung, Teppiche, Gemälde,
Schmuck und Bargeld. Und es kommt immer mehr dazu. Diesen Besitz gilt es zu sichern und zu versichern.
Jeder, ob jung oder alt, kann völlig überraschend geschädigt werden. Denken Sie nur an einen
Wohnungsbrand. Wer da nicht vorgesorgt hat, steht im Ernstfall vielleicht sogar mit leeren Händen da.
Deshalb sollten Sie Ihren Besitz mit einer Erweiterten Haushaltversicherung absichern.
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist
in Eile oder müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache und schon ist es
passiert. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die
viel Geld kosten. Die Erweiterte Haushaltversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Katastrophen.
Sachen des Haushalts (Hausrat)

Zum Hausrat gehören:
- die Einrichtung: z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen
- Gebrauchsgegenstände: z.B. Wäsche, Kleidung, Haushaltgeräte, Stereoanlagen, Fernseher,
Videorekorder, CD-Player, Bücher und Musikinstrumente
- Sachen zum Verbrauch: z.B. Nahrungs- und Genussmittel
Hierzu gehören u.a.
Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, Satellitenempfangsanlagen sowie Markisen, sofern sie von Ihnen allein und privat genutzt werden; in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder Holzdecken, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft haben und für die Sie die Gefahr tragen; Krankenfahrstühle ( auch motorgetriebene Rollstühle), Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge; Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte und
Flugdrachen; Zum Haushalt gehörende Sachen sind auch versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind.
Mitversichert sind auch Wertsachen. Als Wertsachen gelten:
- Bargeld
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schecks
- Schmucksachen, Edelmetalle, Sammlungen

Wogegen versichern wir?
Brand, Blitzschlag; Explosion, Luftfahrzeuge
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeuge an den Sachen des Haushalts,
die unmittelbar durch dies Schäden entstehen, sowie Schäden durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen.
Als Blitzschlag gilt der Übergang des Blitzes auf die versicherte Sache. Nicht versichert sind
Nutzwärmeschäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur
Bearbeitung ausgesetzt werden (z.B. Kochen, Braten, Bügeln).

Leitungswasserschäden

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Wir ersetzen auch Kosten für die Reparaturen von Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten oder Wandverkleidungen in gemieteten Wohnungen. Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus Wasserzuleitungs-, Wasserableitungs-, Warmwasser- versorgungsund Zentralheizungsanlagen austritt, nicht aber Plansch- oder Reinigungswasser. Weiterhin versichert sind Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badeöfen, Badewannen, Waschbecken), wenn Sie diese Anlagen als Mieter auf Ihre Kosten beschafft haben und dafür die Verantwortung tragen. Hagel, Sturm, Überschwemmung und andere Elementarereignisse

Als Sturm gilt ein Wind mit einer Spitzengeschwindigkeit ab 15 m/s. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel entstehen oder dadurch hervorgerufen werden, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft, oder die Folge eines versicherten Sturm- oder Hagelschadens sind, z.B. wenn Regen durch ein von Sturm oder Hagel beschädigtes Dach eindringt.
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge.

Weitere Elementarereignisse sind: Bodensenkung, Erdrutsch, Felssturz, Rückstau, Schneedruck und Schmelzwasser. Gegen Hagel, Schmelzwasser und Sturm sind die Sachen nur innerhalb von Gebäuden versichert. Die auf einer Reise mitgeführten Sachen sind auch gegen diese Ereignisse außerhalb von Gebäuden versichert.
Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach einem Einbruch
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in ein Gebäude oder eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder Werkzeug eindringt. Bei Raub ist die Androhung von Gewalt gegen die versicherten Personen vorausgesetzt. Vandalismus setzt voraus, dass der Täter mit Gewalt in das Gebäude oder die Wohnung eingedrungen ist und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

Teilweise Diebstahl
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl von Kinderwagen sowie deren Ausstattung;von Krankenfahrstühlen/Rollstühlen und Gehhilfen; von Wäsche und Bekleidung (ausgenommen Pelze und Lederbekleidung), die sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften in dafür bestimmten Räumlichkeiten oder tagsüber im Freien befinden (mit Ausnahme in Wäschereien oder ähnlichen Einrichtungen); von Gartenmöbeln und Gartengeräten, die sich im Freien auf dem Wohngrundstück befinden; von Skiern sowie dazugehörigen Skistöcken und von Sachen des Haushalts aus verschlossenen
Kraftfahrzeugen.
Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn diese Sachen sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und bei einem stationären Krankenhausaufenthalt aus ihrem Krankenzimmer entwendet werden.

Fahrraddiebstahl:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Diebstahl, wenn die Fahrräder durch ein Schloss gesichert sind. Befinden sich die Fahrräder auf Ihrem Wohn-, Wochenend- oder Gartengrundstück, sind sie nachts in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nur dann versichert, wenn sie in einem verschlossenen Gebäude oder verschlossenen Raum eines Gebäudes untergebracht sind. Handelt es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Raum, muss das Fahrrad außerdem durch ein Schloss gesichert sein. Versicherungsschutz besteht auch für die mit dem Fahrrad fest verbundenen Bestandteile.

Hotelkosten
Wir versichern die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn Ihre Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zugemutet werden kann. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem Ihre Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.

Implosion
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an versicherten elektrischen Geräten (z.B. Fernseher), die infolge von Unterdruck entstehen.

Rückreise aus dem Urlaub
Wir ersetzen Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen und an den Schadenort reisen müssen. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. Die Allianz  übernimmt auch die Organisation der Reise, soweit es die Verhältnisse zulassen. Ist aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles ein Reiseruf über Rundfunk notwendig, werden die erforderlichen Maßnahmen, soweit möglich, von uns eingeleitet und etwaige Kosten ersetzt.
Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.

Reisegepäck
Ihr Reisegepäck ist bei der Allianz EHV schon ab einer Reisedauer von zwei Tagen weltweit zusätzlich neben den versicherten
Gefahren für die Sachen des Haushalts gegen Diebstahl und Transportmittelunfall versichert.

Weitere Schäden
Weiterhin besteht auch noch Versicherungsschutz gegen Schäden:
- am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr oder durch technisches Versagen der Geräte nach Ablauf der Garantiezeit;
- an in Waschmaschinen befindlicher Wäsche durch Versagen der Automatik nach Ablauf der Garantiezeit;
- die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt infolge Glasbruchs aus Aquarien entstehen

Überspannungsschaden
Versichert sind Überspannungsschäden durch Gewitter, die an elektrischen Geräten, wie z.B. CD-Player, Telefon, Videorekorder, Fernseh- und Radioapparaten oder PCs, entstehen.

Allianz Haus- und Wohnungsschutzbrief
Der Allianz Haus- und Wohnungsschutzbrief umfasst ein Erste-Hilfe-Paket mit zehn Notfalldiensten. Und das Besondere daran ist der bequeme Komplett-Service, den Sie mit nur einem einzigen Anruf bei unserem Allianz Notfall-Telefon erhalten. Wir organisieren die benötigten Handwerker oder Dienstleister und sorgen für einen unverzüglichen Arbeitsbeginn. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Die Kosten für die Notfall-Hilfe übernimmt selbstverständlich die Allianz .
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsort ist der im Versicherungsvorschlag angegebene Haushalt (Wohnung). Dazu gehören auch Räume in Nebengebäuden, die sich auf demselben Grundstück wie die Wohnung befinden. Versicherungsschutz besteht auch in privat genutzten Garagen, die sich in der Nähe der Wohnung befinden.

Außenversicherung
Die versicherten Sachen sind vorübergehend (bis zu drei Monaten) außerhalb der Wohnung und zwar weltweit überall dort versichert, wo sie sich befinden.

Unterversicherungsverzicht ( Unterversicherung )
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des gesamten Hausrats entsprechen, also dem Betrag, der für die Neuanschaffung des gesamten Hausrats aufgewendet werden müsste. Die Allianz Erweiterte Haushaltversicherung bietet durch die Vereinbarung von Mindestversicherungssummen je nach Wohnraumanzahl einen guten Schutz gegen Unterversicherung . Im Schadenfall leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme , ohne dass eine eventuelle Unterversicherung geprüft wird.
Sind Sie teurer eingerichtet, so sollten Sie eine entsprechend höhere wertgerechte Versicherungssumme vereinbaren.

Haftpflicht
Was ist versichert?
Wir prüfen im Schadenfall , ob Sie haftpflichtig sind und auch, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie und die Versicherten ab, notfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.  Bei Personenschäden können z.B. entstehen: Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld, Renten
Sachschäden können sein:
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten beschädigter bzw. zerstörter Sachen
Wogegen versichern wir?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, die Sie als Privatperson
verursachen können wie z.B.
- als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr
- aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige
- beim Sport
- als Besitzer von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) zu eigenen Wohnzwecken
- als Halter von zahmen Haustieren wie z.B. Katzen, nicht jedoch Hunden oder Pferden
- als Besitzer eines Kleingartens, Sommer- oder Wochenendgrundstückes
- aus der Durchführung von Bauarbeiten ( Neu-, Um- und Ausbau ) auf dem
Wohn- oder Wochenendgrundstück
- aus Schäden im Ausland weltweit bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu drei Jahren
- aus der Verwendung von Kanadiern, Ruder- oder Paddelbooten ohne Motor und Surfbrettern
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht , z.B.
- für Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- soweit die Immobilien gemietet sind, aus Beschädigung des Gebäudes oder von Wohnräumen
(Mietsachschäden)
- Kautionsstellung bei Schäden im europäischen Ausland bis 60.000 EUR
- aus Verwendung von fremden Segelbooten, die gelegentlich benutzt werden
- aus dem Gebrauch von selbstfahrenden nichtversicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, soweit es sich
handelt um
-Modell- und Spielfahrzeuge- auch ferngesteuerte, die nicht zum Aufsitzen oder Mitfahren geeignet sind,
-Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
-Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
-Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren,
-Kraftfahrzeuganhänger.
- aus gefälligkeitshalber und gelegentlichem Hüten fremder Hunde
- aus der Teilnahme an einem Schülerpraktikum/Schnupperlehre im Rahmen einer bis zu 6 Wochen
dauernden schulische Veranstaltung in Betrieben, Sozialeinrichtungen oder Verwaltungen bis
30.000 EUR.
Durch die Auswahl des verbesserten Versicherungsschutzes ist zusätzlich mitversichert die gesetzliche
Haftpflicht :
- aus dem Verlust von Schlüsseln zu fremden Schlössern oder Schließanlagen bis 30.000 EUR
- aus der Verwendung von eigenen Segelbooten ohne Motor bis 5 Meter Rumpflänge
- aus dem gelegentlichen Gebrauch fremder Motorboote (auch Segelboote mit Motor) bis 110 kW (150
PS)
- aus gelegentlichem Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge bei Reisen im
europäischen Ausland (Mallorca-Deckung)
Versichert ist die Übernahme von Personen- und Sachschäden auch ohne gesetzliche Haftpflicht
- hinsichtlich Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis 3.000 EUR
- aus Gefälligkeitshandlungen hinsichtlich Schäden bis 3.000 EUR.

Forderungsausfall
Hierbei wird Versicherungsschutz für den Fall geboten, dass Sie selbst Geschädigter sind und gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten (Schadenverursacher) geltend gemacht haben, diese Ansprüche aber nicht durchsetzen konnten, weil der Dritte zahlungs-/leistungsunfähig ist (Forderungsausfall). Bitte beachten Sie die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse gemäß der Besonderen Bedingungen Haftpflicht plus zur EHV 2007.

Wer ist versichert?
Versichert sind alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen (Versicherte).
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu drei Jahren auch im weltweiten Ausland.

Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz der Privat- Haftpflicht der Erweiterten Haushaltversicherung erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schadenfällen, die mit gewerblicher, beruflicher oder sonstiger entgeltlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen; Ansprüche der Versicherten untereinander; Ansprüche aus Schadenfällen aus dem Halten, Führen und Verwenden von Kraftfahrzeugen, Motor- und Segelbooten; Ansprüche wegen Schäden an geliehenen, gemieteten Sachen; Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen.
Dienst- und Berufs-Haftpflichtversicherung für Beamte, Richter, Gerichtsvollzieher, Soldaten,  öffentlich-rechtliche Mandatsträger, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Warum brauchen Sie eine Dienst-/Berufs-Haftpflichtversicherung?
Als Angehöriger des öffentlichen Dienstes haften Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie durch Ihre dienstliche Tätigkeit dem Dienstherrn oder anderen (z.B. dem Bürger) zufügen. Durch Gesetz, Rechtsprechung sowie arbeits- und tarifvertragliche Regelungen ist Ihre Haftpflicht - abhängig von Funktion und Tätigkeit - meist gemindert; dabei sind die Haftungsregeln oft sehr unübersichtlich und kompliziert. Im Fall der Fälle kann dies existenzbedrohende Folgen für Sie haben,
wenn z.B. durch grob fahrlässiges Handeln erhebliche Schadenersatzforderungen (z.B. Rückgriffsansprüche des Dienstherrn) auf Sie zukommen.

Was ist versichert?
Wir stellen Sie von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen frei und übernehmen für Sie die Prüfung der Frage, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, Schadenersatz zu leisten. Sind Sie haftpflichtig, zahlen wir und begleichen für Sie berechtigte Forderungen. Unberechtigte oder zu hohe Ansprüche wehren wir für Sie ab, dies notfalls auch auf dem Prozesswege und für Sie kostenfrei. Diese
Rechtsschutzfunktion bringt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungssituation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes die für Sie nötige Sicherheit, auch bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn etwa über dessen Pflicht Sie freizustellen.
Wogegen versichern wir?
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht aus der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit als
- Beamter, Richter, Gerichtsvollzieher, Soldat;
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst;
Öffentlicher Dienst sind juristische Personen des öffentlichen Rechts wie:
- Gebietskörperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden),
- sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Orts- und Ersatzkassen, Landesversicherungsanstalten, Bundesgenossenschaften, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften,Universitäten, DRK),
- Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Bibliotheken,Schulen),
- Öffentlich-rechtliche Mandatsträger (z.B. Abgeordneter im Bundes- oder Landtag) mit Ausnahme von
- ärztlichen (auch tierärztlichen) Tätigkeiten;
- Führung oder Leitung von Krankenhäusern oder Kliniken;
- Forschungs-, wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten sowie Leitung von Instituten, Einrichtungen, Betrieben o.ä. oder von Projekten mit bzw. zur wissenschaftlichen Tätigkeit, jeweils auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie, Biologie, Gentechnologie, Physik oder Chemie.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu drei Jahren auch im weltweiten Ausland.
Selbstbehalte
Abweichend von einem gegebenenfalls sonst etwa vereinbarten Selbstbehalt haben Mitglieder der Leitungsorgane von Gebietskörperschaften, sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts hinsichtlich Vermögensschäden bei jedem Versicherungsfall von der Schadenersatzleistung 2.500 EUR selbst zu tragen. Für solche Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
Spezielle Deckungsinhalte zur Dienst- und Berufs-Haftpflichtversicherung (auszugsweise und in Stichworten - maßgeblich sind allein die vereinbarten Besonderen Bedingungen zur Erweiterten
Haushaltversicherung HS 2173)
- Vermögensschäden;
- Schäden des Dienstherrn aus technischer Tätigkeit sowie für Objektschäden bei Bau- und
Vermessungsbeamten;
- Schäden an geführten Maschinen, Geräten, Fahrzeugen;
- Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden;
- Allmählichkeits-, Abwasser-, Senkungsschäden;
- Schäden aus Abhandenkommen von Sachen (Ausnahmen: Mankoschäden, z.B. Fehlbeträge bei der
Kassenführung, Versicherungssummen 6.000 EUR);
- Schäden aus dem Verlust von Dienstschlüsseln.
Allianz Notfall-Telefon - Wir helfen Ihnen!
Das Allianz Notfall-Telefon, Telefon-Nummer 00800-11224444 gibt Ihnen im Schadenfall schnelle und
wirksame Hilfe. Erreichen Sie weder Ihren Allianz Fachmann noch die zuständige Abteilung der Allianz ,
können Sie zum Null-Tarif zu jeder Tages- und Nachtzeit an 365 Tagen im Jahr das Notfall-Telefon anrufen.
Sofern der von Ihnen gewählte Anbieter oder Netzkartenvertrag keine Verbindung zu 00800-Nummern
ermöglicht, haben wir zusätzlich einen Telefonservice unter der Nr. +49.89.38 00 41 11 eingerichtet.
Geschulte Mitarbeiter nehmen den Schaden auf und informieren die zuständige Abteilung im Innendienst.
Sie erhalten schnelle "Erste-Hilfe"-Ratschläge, wie Sie sich im Schadenfall richtig verhalten.
Außerdem können wir Ihnen auf Wunsch qualifizierte Handwerker nennen, die zum Teil ebenfalls rund um die
Uhr erreichbar sind. Dies kann z.B. für Notreparaturen wichtig sein.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Es handelt sich beim Allianz Notfall-Telefon um einen
Informationsservice. Am Telefon kann Ihnen deshalb weder die Deckung des Schadens noch die Haftung
zugesagt werden.

 

Verhaltens- und Anzeigepflichten im Schadenfall (beim Hausrat oder Haftpflichtschaden)

Beim Eintritt eines Versicherungsfalles sind der Versicherungsnehmer und die Versicherten verpflichtet,

 

  • das Schadenereignis dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen

  • Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub der Polizei unverzüglich anzuzeigen

  • Schadenersatzansprüche Dritter und alle gerichtlichen und ähnlichen Maßnahmen, die gegen sie aus Anlass eines Schadens eingeleitet werden, unverzüglich zu melden

  • alle zumutbaren Schadenminderungsmaßnahmen zu ergreifen und zur Klärung des Sachverhalts und Schadenumfangs beizutragen

  • bis zur Besichtigung des Schadens durch den Versicherer ohne dessen Einwilligung nur unvermeidbar notwendige Veränderungen an den beschädigten versicherten Sachen vorzunehmen (z. B. Schadenminderungspflicht, öffentliches Interesse)

  • äußerlich erkennbare Schäden am Reisegepäck, die während der Beförderung oder Aufbewahrung durch einen Transport- oder Aufbewahrungsbetrieb eingetreten sind, von diesem sofort bei der Abnahme bestätigen zu lassen

  • und bei nicht sofort erkennbaren Schäden die Feststellung des Tatbestandes unverzüglich innerhalb der vom Transportbetrieb festgelegten Fristen nachzuholen

  • die Rahmennummer gestohlener Fahrräder dem Versicherer anzugeben

  • den Versicherer unverzüglich zu unterrichten, wenn sie entwendete oder verloren geratene Gegenstände zurückerhalten bzw. von deren Verbleib oder über den Schadenverursacher Kenntnis erlangen.


    Ihre Allianz - Agentur
    Schulze