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Allianz
private Haftpflichtversicherung Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie im "Optimal" Packet
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile oder müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache - und schon ist es passiert. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Katastrophen.
Wenn die Schadenersatzforderungen berechtigt sind, schaffen wir die Sache aus der Welt und zahlen im Rahmen und Umfang des Vertrages schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht für Sie durch und wehren diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall- oder Schmerzensgeld. Sachschäden können sein: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Privatperson verursachen können wie z.B. - als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, - aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, - beim Sport, - als Besitzer von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung) zu eigenen - bei Reisen im Ausland - als Halter von zahmen Haustieren wie z.B. Katzen, nicht jedoch von Hunden oder Pferden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht hinsichtlich der nachstehend bezeichneten Immobilien, z.B. - aus Umbaumaßnahmen (auch Erweiterungs-, An-, Zusatzbauten, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten), wenn dadurch die Eigenschaft als - aus Vermietung einer Einliegerwohnung, von Wohnräumen oder Garagen - soweit diese Immobilien gemietet sind, aus Beschädigung des Gebäudes oder von Wohnräumen (Mietsachschäden) Mitversichert ist ebenso die gesetzliche Haftpflicht - aus Schäden im Ausland: Auslandsaufenthalte in einem Mitgliedsstaat der EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sind ohne Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch: - die vorübergehende Nutzung oder Anmietung eines Einfamilienhauses oder von Wohnungen, die von Ihnen zu Wohnzwecken verwendet - eine Kautionsstellung bei Schäden im europäischen Ausland bis 60.000 EUR - aus dem Verlust von Schlüsseln zu fremden Schlössern oder Schließanlagen bis 30.000 EUR - aus der privaten Nutzung des Internets - aus Verwendung von Windsurfbrettern, Ruder- oder Paddelbooten bzw. fremden Segelbooten ohne Motor; - aus Verwendung von eigenen Segelbooten ohne Motor bis 5 Meter Rumpflänge - aus dem gelegentlichen Gebrauch fremder Motorboote (auch Segelboote mit Motor) bis 110 kW (150 PS) - aus Gebrauch selbstfahrender nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, soweit es sich handelt um: - Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit - Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit - Kraftfahrzeuge, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren - aus der Beschädigung von gemieteten Einrichtungsgegenständen in Hotels, Motels, Ferienwohnungen und -häusern bis 30.000 EUR - aus gefälligkeitshalber und gelegentlichem Hüten fremder Hunde - aus Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals - aus Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit - aus Gewässerschäden durch haushaltsübliche Kleingebinde (z.B. Farbdosen, Benzinkanister) bis zu 50 Liter/kg je Behältnis, insgesamt max. - aus der Betreuung pflegebedürftiger alleinstehender Angehöriger (ab Pflegestufe 2) - aus gelegentlichem Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge bei Reisen im europäischen Ausland /Mallorca-Deckung) Versichert ist auch die Übernahme von Personen- und Sachschäden auch ohne gesetzliche Haftpflicht - hinsichtlich Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis 3.000 EUR - aus Gefälligkeitshandlungen hinsichtlich Schäden bis 3.000 EUR
- Sie als Antragsteller - alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben Häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht, örtlichen Mittelpunkt stattfindet und auf Dauer angelegt ist. Vorübergehende Abwesenheit eines Angehörigen (z.B. wegen Zivil- oder Grundwehrdienst) hebt die häusliche Gemeinschaft nicht auf. Die häusliche Gemeinschaft ist aufgehoben, wenn von Versicherten ein eigener Haushalt mit neuem Lebensmittelpunkt gegründet wird.
- subsidiär die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die bis zu einem Zeitraum von 1 Jahr in den Familienverbund eingegliedert werden (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) - die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das gleiche gilt für Personen die gefälligkeitshalber für Sie tätig werden oder aus Arbeitsvertrag mit Ihnen mitversicherte Wohnungen, Häuser und Gärten betreuen oder hierzu den Streu- und Reinigungsdienst versehen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Regreßansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern sowie von öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Dies gilt auch für mitversicherte Personen, die nicht Angehörige im Sinne von § 7 Abs. 5 a) AHB sind und mit dem VN auf Dauer in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Privat-Haftpflichtversicherung erstreckt sich nicht auf die Gefahren eines eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sowie einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. Eine Besonderheit der Optimal-Haftpflichtversicherung ist die sog. Forderungsausfalldeckung. Hierbei wird Versicherungsschutz für den Fall geboten, dass Sie selbst Geschädigter sind und gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber einem Dritten (Schadenverursacher) geltend gemacht haben, diese Ansprüche aber nicht durchsetzen konnten, weil der Dritte zahlungs-/leistungsunfähig ist (Forderungsausfall). Versichert sind Personen- und Sachschäden ab 2.500 EUR bis zu 10 Mio. EUR. Bitte beachten Sie die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse gemäß den Besonderen Bedingungen. Wo besteht Versicherungsschutz? Versicherungsschutz besteht in Deutschland und zeitlich unbegrenzt bei Aufenthalten in der EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie für bis zu drei Jahren bei Aufenthalten im übrigen Ausland
Diese Information gibt Ihnen einen Überblick über die privaten Haftpflichtversicherungen der Allianz . Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind in jedem Fall die Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie auch die darin enthaltenen Risikobegrenzungen. Allianz Notfall-Telefon - Wir helfen Ihnen!
Zu versichern ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
- Verkehrssicherungspflichten bei mitversicherten Immobilien. Mitversichert sind alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Versicherungsumfang:
Dieser ist auszugsweise und in Stichworten dargestellt, maßgebend sind allein die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Optimal - Personenschäden/Sachschäden/Vermögensschäden (pauschal) 10 Mio. EUR - Mietsachschäden im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 10 Mio. EUR _________________________________________________________ fremden Schlössern bis 30.000 EUR _________________________________________________________ Sach- / Vermögensschaden nein _________________________________________________________ - bis zum Auszug aus dem gemeinsamen (elterlichen/großelterlichen) Haushalt ohne Altersbegrenzung ja _________________________________________________________ nicht deliktfähige Kinder bis 3.000 EUR _________________________________________________________ - alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben ja - Ihre Hausangestellten im Rahmen Ihrer Tätigkeit (Auch Au pair) ja - Personen, die gefälligkeitshalber für Sie mitversicherte Wohnungen oder Häuser betreuen ja - Personen, die bis zu einem Jahr in Ihrem Haushalt eingegliedert werden (Austauschschüler/Gastkinder) ja - Mitversicherung von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, PKV sowie von privaten und öffentlichen Arbeitgebern bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Dies gilt auch für mitversicherte Personen, die nicht Angehörige im Sinne von § 7 Abs. 5 a) AHB sind und mit dem VN auf Dauer
in einem gemeinsamen Haushalt leben. ja ______________________________________________ ohne gesetzliche Haftpflicht 3.000 EUR ______________________________________________ ______________________________________________ - Wohnungen/ein Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) ja - Umbaumaßnahmen je Bauvorhaben bis Bausumme unbegrenzt - Vermieten von Wohnräumen, einer Einliegerwohnung oder von Garagen ja ______________________________________________ - EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein unbegrenzt - übriges Ausland 3 Jahre ______________________________________________ ______________________________________________ - Ruder- / Paddelboote ja - Windsurfbretter ja - Segelboote ohne Motor eigene bis 5 Meter Rumpflänge ja fremde, gelegentlicher Gebrauch ja - Motor-/ Segelboote mit Motor eigene nein fremde, bis 110 KW (150 PS), kurzfristig gemietet oder benutzt ja ______________________________________________ - Krankenroll-/Krankenfahrstühle bis 6 km/h ja - Kfz bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ja - Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschw. ja - Kfz nur auf nicht öffentl. Wegen/Plätzen ja ______________________________________________ gefälligkeitshalber u. gelegentlich ja ______________________________________________ versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland und in Anliegerstaaten des Mittelmeers (Mallorca-Deckung) ja ______________________________________________ - bei Personen- und Sachschäden (pauschal) 10 Mio. ______________________________________________ Einrichtungsgegenständen in: - Hotels, Pensionen, Motels 30.000 EUR - Ferienwohnungen und -häusern 30.000 EUR ( Selbstbehalt 150 EUR)
n Kleingebinde (z.B. Farbdosen, Benzinkanister) bis zu 50 Liter/kg je Behältnis, insgesamt max. 500 Liter/kg ja ______________________________________________ ______________________________________________ ______________________________________________ Kindern als Tagesmutter / Tagespflegeperson - nicht beruflich / gewerblich / betrieblich ja
-Telefon, Telefon-Nummer 00800-11224444 gibt Ihnen im Schadenfall schnelle und-Tarif zu jeder Tages- und Nachtzeit an 365 Tagen im Jahr das Notfall-Telefon anrufen.-Nummern+49.89.38 00 41 11 eingerichtet.-Hilfe"-Ratschläge, wie Sie sich im Schadenfall richtig verhalten.-Telefon um einen als Privatperson, z.B. als Fußgänger, Radfahrer, auf Reisen im In- und Ausland, beim Sport, ausn PH (Familie) n Versicherungssummenn Verlust von Schlüsseln zun Selbstbeteiligung jen Kinder und Enkelkinder des Versicherungsnehmersn Schadenübernahme bei Schäden durchn Mitversicherte Personen n Schadenübernahme bei Gefälligkeitshandlungenn private Internetnutzung jan Selbstbewohnte Immobilien im Inlandn Auslandsaufenthaltn Kaution bei Schäden im europ. Ausland bis 60.000 EURn Gebrauch von Wasserfahrzeugenn Gebrauch nicht versicherungspfl. Kfzn Hüten fremder Hunde,n Gelegentl. Gebrauch fremdern Forderungsausfalldeckungn Beschädigung von gemieteten Gewässerschäden durch haushaltsüblichen Fachpraktischer Unterricht jan Schülerpraktikum/Schnupperlehre jan Betreuung / Beaufsichtigung von fremden |