| Term | Definition |
|---|---|
| Widerspruchsrecht Allianz |
Widerspruchsrecht Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformationen, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden, als abgeschlossen, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht. Mehr Informationen |