| Term | Definition |
|---|---|
| Widerrufsrecht |
Widerrufsrecht Der Antragsteller kann einen Antrag, mit dem ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beantragt wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Antrages schriftlich widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist. Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn dem Versicherungsnehmer bereits bei Antragstellung alle erforderlichen Verbraucherinformationen (AVB, etc.) ausgehändigt wurden, ansonsten gilt das Widerspruchsrecht. Widerspruchsfrist. Mehr Informationen |