| Term | Definition |
|---|---|
| Versicherungsnehmerwechsel |
Versicherungsnehmerwechsel Die Übertragung der Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf eine andere Person bedarf der Zustimmung der Allianz (gilt nicht für die Krankenversicherung). Außerdem muss in der Allianz-UBR der Versicherer das Finanzamt über den Versicherungsnehmerwechsel informieren. Das Finanzamt prüft dann, ob es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt. Mehr Informationen |