| Term | Definition |
|---|---|
| Verfallpolice |
Verfallpolice bei Allianz Kurzfristige Verträge. |
| Verkehrshaftungsversicherung |
Allianz-Verkehrshaftungsversicherung Pflichtversicherung für alle Frachtführer, die Güter aller Art, auch Massengüter, mit Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im Inland befördern. |
| Verschuldenshaftung |
Verschuldenshaftung Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im allgemeinen für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft (und widerrechtlich) zugefügt hat. |
| Versichertes Risiko |
Risiko Versichertes Risiko sind die anzugebenden Personen oder Sachen, für die Allianz-Versicherungsschutz geboten werden soll. |
| Versicherungsfall |
Versicherungsfall Ereignis, das einen Schaden zu verursachen imstande ist, und das objektiv unter die Haftung des Versicherers (Allianz) fällt. Der Versicherungsfall wird in den Versicherungsbedingungen und im VVG für die einzelnen Versicherungszweige festgelegt. |
| Versicherungsjahr |
Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
| Versicherungsnehmerwechsel |
Versicherungsnehmerwechsel Die Übertragung der Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf eine andere Person bedarf der Zustimmung der Allianz (gilt nicht für die Krankenversicherung). Außerdem muss in der Allianz-UBR der Versicherer das Finanzamt über den Versicherungsnehmerwechsel informieren. Das Finanzamt prüft dann, ob es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt. |
| Versicherungsort |
Versicherungsort Mit Versicherungsort meint die Allianz-Sachversicherung die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Räume von Gebäuden oder Grundstücke, innerhalb denen Versicherungsschutz besteht. Bei Einbruchdiebstahl oder bei Vandalismus nach einem Einbruch gelten als Versicherungsort nur die im Versicherungsvertrag bezeichneten Räume eines Gebäudes. In der Allianz Feuerversicherung landwirtschaftlicher Betriebe umfasst der Versicherungsort die gesamte Bundesrepublik Deutschland. |
| Versicherungsschaden |
Schaden Versicherungsfall |
| Versicherungssumme |
Versicherungssumme Sie bezeichnet die vertraglich garantierte Versicherungsleistung. Ihr entspricht der Betrag, den der Versicherer im Versicherungsfall höchstens aufzubringen hat. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme dem > Versicherungswert der versicherten Sachen entsprechen. In der Allianz-Lebensversicherung ist die Versicherungssumme derjenige Betrag, den der Versicherer im Todes- oder Erlebensfall mindestens aufzubringen hat. Hinzu kommt noch die Überschussbeteiligung. |
| Versicherungsteuer |
Versicherungsteuer Sie ist vom Versicherungsnehmer zusätzlich zum Versicherungsbeitrag an den Versicherer (Allianz) zu entrichten, der sie abführt. In manchen Versicherungen ist sie in den Tarifbeiträgen bereits mit enthalten; in der Krankenversicherung gibt es sie nicht. |
| Versicherungswert |
Versicherungswert Wert des versicherten Interesses. Als Versicherungswert (Allianz) können der Gleitende Neuwert, der Neuwert oder der Zeitwert vereinbart werden. |
| Versicherungszwang |
Versicherungszwang /-monopol In einigen Gebieten der Bundesrepublik bestanden früher für Feuerversicherung, Sturm- und Hagelversicherung oder Elementarversicherung ein Versicherungszwang oder ein Versicherungsmonopol zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt. |
| Vertrauensschadenversicherung |
Allianz-Vertrauensschadenversicherung Schutz vor Veruntreuung, Absicherung der Unternehmenssubstanz gegen Schäden, die eigene Mitarbeiter dem Unternehmen vorsätzlich zufügen. |
| Verwaltungs-Rechtsschutz |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für Verfahren z.B. wegen Einschränkung, Entzug oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis |
| VL |
Vermögenswirksame Leistungen |
| Vorläufige Deckung |
Vorläufige Deckung durch Allianz Durch diese Zusage wird ein vorläufiger Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages vereinbart (gilt nicht in der Krankenversicherung). |
| Vorsatz |
Vorsatz Um Vorsatz handelt es sich, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wird. Üblicherweise hat zumindest derjenige, der solche Schäden herbeiführt, keinen Versicherungsschutz über die Allianz |
| Vorsorgeversicherung |
Allianz-Vorsorgeversicherung Die Vorsorgeversicherung dient in der Sachversicherung zum Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zum vorübergehenden vorsorglichen Versicherungsschutz für neue Haftpflichtrisiken Familienvorsorge. |
| VorvertraglicheAnzeigepflicht |
Vorvertragliche Anzeigepflicht Anzeigepflicht. |
| VVG |
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Das Versicherungsvertragsgesetz regelt allgemein das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (Allianz). Es ist die Grundlage, auf der der Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zustande kommt; der Inhalt des einzelnen Versicherungsvertrages wird weitgehend durch die > Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt. |