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Auslandskrankenversicherung für Spanien

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Term Definition
Auslandskrankenversicherung für Spanien

die Allianz Auslandsreisekrankenversicherung ist bei den spanischen Krankenhäusern uns Ärzten gern gesehen. Zumal es auch in Spanien die Allianz gibt. Die Ärzte wissen durch den Bekanntheitsgrad der Allianz, dass Sie Ihre Behandlungskosten erstattet bekommen. In den folgenden spanischen Orten / Regionen ist es sinnvoll im Notfall eine Allianz Auslandsreisekrankenversicherung vorweisen zu können. Allianz Auslandskrankenversicherung für deutsche Urlauber in Barcelona, Bilbao, Madrid, Sevilla, Valencia, Zaragoza, Costa Blanca, Costa Brava, Costa Dorada, Costa Verde, Costa de la Luz, Costa del Sol, auf Ibiza, auf Mallorca, Sierra Nevada, Teneriffa, Andalusien, Aragon, Asturien, Balearen, Baskenland, Castilla la Mancha, Castilla y Leon, Extremadura, Galizien, Kanarische Inseln (Kanaren), Kantabrien, Katalonien, Navarra, Rioja, Spanish Morocco und Valencia. Die Versicherung kostet nur 8 Euro.

Jörg Schulze

Allianz Generalvertretung Jörg Schulze Mosigkauer-Str. 01 06846 Dessau-Rosslau

Tel.: (0340) 2548960 www.allianz-schulze.info

Schadenfall

mit Schadenfall (Schadensfall) ist ein Versicherungsfall oder auch ein bedingungsgemäß versicherter Schaden gemeint.

Schadensersatz-Rechtsschutz

zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im beruflichen, privaten und Verkehrsbereich

Schadensfreiheitsklassen

Schadensfreiheitsklassen Bei einigen Versicherungen werden nach der Dauer, in der ein Versicherungsnehmer keinen Versicherungsfall meldet, Schadensfreiheitsklassen gebildet, die zu einer Beitragsminderung führen, z. B. in der Allianz-Kraftfahrtversicherung oder der Allianz-Wassersportkaskoversicherung.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Bei einem Selbstbehalt muss der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag selbst tragen. Diese Selbstbeteiligung ist bei einigen Versicherungen vorgeschrieben und kann für andere Versicherungen vereinbart werden. Allianz

Selbstverpflichtungserklärung bei Gentests

Selbstverpflichtungserklärung bei Gentests In der Allianz Lebensversicherung haben wir uns verpflichtet, den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig zu machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen erst ab einer Versicherungssumme von 250.000 EUR bzw. Jahresrente von 30.000 EUR offen gelegt werden. Unter einem "prädiktiven Gentest" verstehen wir dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit.

Seniorenauslandskrankenversicherung

Allianz Auslandskrankenversicherung Allianz Auslandskrankenversicherung für Rentner (Personen über 70 Jahre)

Sie sind über 70 Jahre und benötigen eine Allianz Auslandskrankenversicherung? Dann empfehlen wir Ihnen, sich vor ihrer Urlaubsreise mit unserer Senioren-Auslandskrankenversicherung auszustatten. Die Senioren-Auslandskrankenversicherung der Allianz ist für eine Reisedauer von 5 bis maximal 365 Tage. Der Beitrag für die Senioren-Auslandskrankenversicherung wird pro Reisetag berechnet. Der Beitrag pro Reisetag ist für Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben ab 1,75 Euro pro Tag. Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Heilbehandlung im Ausland von nur 50,- Euro, egal ob Sie bereits bestehende gesundheitliche Probleme haben. Wir nehmen Sie in der Allianz Senioren-Auslandskrankenversicherung trotzdem auf und leisten, sobald Sie ärztliche Versorgung im Ausland benötigen. Die Allianz Senioren-Auslandskrankenversicherung ist für Personen über 70 Jahre ein absolutes „MUSS“, da gesundheitliche Probleme bei älteren Personen häufiger sind als bei jungen Menschen.

Sicherheitsvorschriften

Sicherheitsvorschriften Sie dienen der Schadensverhütung und sind durch Gesetz, behördliche Auflagen oder in den Allianz-Versicherungsbedingungen und -klauseln geregelt. Verletzt der Versicherungsnehmer die Sicherheitsvorschriften durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so ist der Sachversicherer von der Entschädigungspflicht befreit.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem Träger der deutschen Sozialversicherung

Steuer-Rechtsschutz

Allianz-Steuer-Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten um Steuern und Abgaben

Straf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung bei Strafverfahren