| Term | Definition |
|---|---|
| Rückwärtsversicherung |
Rückwärtsversicherung Generell sind nur Versicherungsfälle versichert, die nach Versicherungsbeginn entstehen. Ausnahmen gibt es in der Allianz-Architekten- und in der Allianz-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie in der Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung: Hier können auch unbekannte Versicherungsfälle (Verstöße) mitversichert werden, die in der Vergangenheit liegen; der Zeitraum dafür wird vertraglich festgelegt. Mehr Informationen |