| Term | Definition |
|---|---|
| Rückkaufswert |
Rückkaufswert Die Allianz-Lebensversicherung und die Allianz-UBR können unter bestimmten Umständen aufgelöst und zurückgekauft werden. Der Wert, den der Versicherungsnehmer dann erhält, entspricht dem Zeitwert, von dem ein als angemessen angesehener Betrag abgezogen wird. Mehr Informationen |