| Term | Definition |
|---|---|
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Streitigkeiten aus Verträgen (Kauf, Reparatur, Darlehen etc.) und für Ansprüche aus Eigentum und Besitz von beweglichen Sachen Mehr Informationen |