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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

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Term Definition
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Streitigkeiten aus Verträgen (Kauf, Reparatur, Darlehen etc.) und für Ansprüche aus Eigentum und Besitz von beweglichen Sachen

Rechtsschutzfall

Rechtsschutzfall Ereignis, gegen dessen Folgen der Versicherungsnehmer den Allianz-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. In der Allianz Rechtsschutzversicherung wird hierfür die Bezeichnung Rechtsschutzfall verwendet.

Regel-Deckungssumme

Regel-Deckungssumme Bezeichnet in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung den Betrag, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Deckungssumme

Regionalklassen

Regionalklassen Bei einzelnen Versicherungen ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens regional unterschiedlich hoch. Um diese Unterschiede zu berücksichtigen, gibt es Regionalklassen oder auch Gefahrenzonen, so z. B. in der Allianz-Kraftfahrtversicherung, in der Allianz-Hagelversicherung und in der Allianz-Sturmversicherung. Entsprechend dem Wohnort des Versicherungsnehmers bzw. dem Versicherungsort ist dann die Höhe des Grundbeitrages unterschiedlich.

Reisegepäck-Versicherung Allianz (ELVIA)

Die Allianz Reisegepäck-Versicherung (ELVIA) Die Reisegepäckversicherung der Allianz ersetzt Ihnen Schäden durch: - Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte - Unfälle, bei denen Sie als versicherte Person eine schwere Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt - Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben sowie Erdrutsch.

Aufgegebenes Reisegepäck - Allianz Reisegepäckversicherung leistet Schadenersatz - wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmen, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. - wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

Ersetzt werden durch die Allianz Reisegepäckversicherung nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit höchstens 10% der Versicherungssumme.

Für welche Gegenstände übernimmt die Allianz Reisegepäckversicherung keinen Versicherungsschutz und welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?

Nicht versichert sind: -Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumentealler Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa; - motorgetriebene Land-, Luft und Wasserfahrzeuge samt Zubehör; - Video-, Film undFotoapperate als aufgegebenes Reisegepäck einschließlich Zubehör wie Schmucksachen und Kostbarkeiten; - Schäden an Sportgeräten, die durch bestimmungsmäßigen Gebrauch entstehen; KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ BESTEHT FÜR: - für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder verlieren; - wenn die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Einschränkungen des Versicherungsschutzes - als mitgeführtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Fotoapperate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50% der Versicherungssumme versichert. - EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte (einschließlich des jeweiligen Zubehörs) sowie Software sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme versichert, höchstensbis 500,- Euro - Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (zum Beispiel Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. - Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel , jeweils samt Zubehör, sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme, höchstens bis 250,- Euro versichert. Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10% der Versicherungssumme versichert. höchstens bis zu 300,- Euro - Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.

Reisegegepäck im abgestellten Auto (Kraftfahrzeug) Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während der versicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen oder Dach- oder Heckträgern besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse oder die Dach- oder Heckträger durch Verschluss gesichert sind und der Schaden zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht auch nachts Versicherungsschutz.

In welcher Höhe leistet die Allianz Reisegepäckversicherung (Elvia) Entschädigung?

Im Versicherungsfall erstattet die Elvia (Allianz Reisegepäckversicherung) bis zur Höhe der Versicherungssumme für:

  • abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages;
  • beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert;
  • Filme, Bild-, Ton-, und Datenträger den Materialwert;
  • amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung

Die Versicherungssumme muss dem vollen Zeitwert des versicherten Reisegepäcks entsprechen (Versicherungswert). Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), erstattet der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.

Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt beachten (Obliegenheiten)?

  • Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächst zuständigen oder nächst erreichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.
  • Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, schriftlich anzuzeigen. Dem Versicherer sind entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

  • Die versicherte Person verliert den Anspruch auf Versicherungsleistung, wenn sie aus
    Anlass des Schadenfalles, insbesondere in der Schadenanzeige, wider besseres Wissen
    unwahre Angaben macht, auch wenn ELVIA dadurch kein Nachteil entsteht.

Wo kann ich die Allianz Reisegepäckversicherung online abschließen?

folgender Link: https://vertretung.allianz.de/joerg.schulze/privatkunden/produkte/reise_freizeit/reisegepaeckversicherung/index.html?clusterid=tab-2

Reisekrankheit

Krankheit, die beim Reisen auf dem Schiff, im Auto, im Bus, im Flugzeug oder der Eisenbahn auftritt. Während der Beifahrer reisekrank werden kann, bleibt der Fahrer selbst verschont. Grund für die Beschwerden sind die passiven Bewegungen des Körpers. Vom Gleichgewichtsorgan werden sie registriert. Wenn die Augen - etwa des Beifahrers - aber nicht die Umgebung fixieren. Diese Differenz der Sinnesmeldungen löst im Gehirn Prozesse aus, die zu den Beschwerden führen. Häufigste Symtome: Müdigkeit, Gähnen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kreislaufbeschwerden. Folgende Natürliche Heilmittel schaffen Abhilfe: Ackerminze, Ingwer, Galgant, Gelbwurzel, Pfefferminze, Poleiminze Die folgenden Homöopathika schaffen Abhilfe: Acidum nitricum, Borax, Calium phosphoricum, Cocculus, Coffea, Cyclamen, Gelsemium, Nux vomica, Petroleum, Rhus toxicoddendron, Sepia, Tabacum.

Verfolgen Sie beim Reisen die Umgebung um die Reisekrankheit zu lindern oder sie garnicht erst zu bekommen. Im Auto sollten Sie also nach vorne auf die Straße schauen.

Risikoerhöhung

Risikoerhöhung/ Risikoerweiterung Gefahrerhöhung. Bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung (Allianz) ist normalerweise die Erhöhung/Erweiterung des versicherten Risikos eingeschlossen.

Risikozuschläge

Risikozuschläge bei Allianz = Gefahrenzuschläge

Rückkaufswert

Rückkaufswert Die Allianz-Lebensversicherung und die Allianz-UBR können unter bestimmten Umständen aufgelöst und zurückgekauft werden. Der Wert, den der Versicherungsnehmer dann erhält, entspricht dem Zeitwert, von dem ein als angemessen angesehener Betrag abgezogen wird.

Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung Generell sind nur Versicherungsfälle versichert, die nach Versicherungsbeginn entstehen. Ausnahmen gibt es in der Allianz-Architekten- und in der Allianz-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie in der Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung: Hier können auch unbekannte Versicherungsfälle (Verstöße) mitversichert werden, die in der Vergangenheit liegen; der Zeitraum dafür wird vertraglich festgelegt.

Rückzahlungsanspruch

Rückzahlungsanspruch In der Allianz-UBR erwirbt der Versicherungsnehmer einen Rückzahlungsanspruch aus den gezahlten Beiträgen.