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private Krankenversicherung

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Term Definition
private Krankenversicherung

Aufgaben der PKV - (privaten Krankenversicherung)

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine der tragenden Säulen unseres gegliederten Krankenversicherungs-Systems. Dabei fallen der PKV im Rahmen dieser sozialen Sicherung die folgenden Aufgaben zu: Übernahme des vollen Krankheitskosten-Schutzes für Personen, die nicht gesetzlich versichert zu sein brauchen: durch die Krankheitskosten-Vollversicherung

Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für in der GKV versicherte Personen (Restkosten-Absicherung): durch die Krankheitskosten-Zusatzversicherung

*Ersatz persönlicher Aufwendungen, die während eines Krankenhausaufenthaltes entstehen, ist gewährleistet: durch die Krankenhaustagegeld-Versicherung (KHT) *Ersatz des Verdienst- bzw. Einkommensausfalles wegen Arbeitsunfähigkeit: durch die Krankentagegeld-Versicherung (KT) *Ersatz der wegen akuter Erkrankung bzw. Unfall im Ausland entstandenen Aufwendungen medizinisch notwendiger Behandlung und der Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports durch die Auslandsreise-Krankenversicherung (R)

Todesfallleistungen bei R-Verträgen: Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, so werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen Heimatwohnsitz bei Tod ersetzt.

In der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung ist versichert: die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung sowie in der Krankheitskostenversicherung außerdem alle medizinisch notwendigen Untersuchungen.

In der Krankentagegeld-Versicherung ist der Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit eintritt.


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