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Kriegsrisiko

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Term Definition
Kriegsrisiko

Kriegsrisiko Schäden durch Kriegsereignisse sind im Allgemeinen nicht versicherbar, da die vom Versicherer Allianz kalkulierbare Gefahr von einer anderen Gefahrenlage mit Katastrophencharakter überlagert wird, deren Umfang und Einwirkung auf das versicherte Risiko nicht abschätzbar sind. Im Einzelfall (z. B. in der Unfallversicherung) sind bei genauer Angabe bestimmter Risikomerkmale besondere Vereinbarungen möglich. In der Lebensversicherung beschränkt sich die Leistung bei Tod des Versicherten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufwertes. Diese Einschränkung der Leistungspflicht der Allianz gilt nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen er während seines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen er nicht aktiv beteiligt war.


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