| Term | Definition |
|---|---|
| Gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer / Selbstständige |
Sie sid als Untemehmer gesetzlich gegen Unfall versichert, wenn die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft dies vorsieht oder wenn Sie freiwillig der Unfallversicherung eintreten (beitreten). Für ca. die Hälfte der Untemehmer besteht laut Satzung der Berufsgenossenschaften eine satzungsmäßig Unternehmerflichtvesicherung. Die Befreiung ist nur unter bestimmten Gegebenheiten möglich. Ob die Unternehmerpflichtversicherung auch für Sie gilt, erfahren Sie bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Ihre Vorteile: Geringe Beiträge und ein umfassender Versicherungsschutz. Die Höhe der Versicherungssumme können freiwillig Versicherte im Rahmen der Mindest und Höchstgrenzen selbst bestimmen. Nicht nur gewerbliche Untemehmer können sich freiwillig versichen auch für Freiberufler ist dies möglich. Hierfür zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg. Für den Unfallversicherungsschutz während Ihrer Freizeit ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen. Mehr Informationen |