| Term | Definition |
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| Auslandskrankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen |
Auslandskrankenversicherung als Ergänzung für den UrlaubSie sind Mitglied in einer der folgenden gesetzlichen Krankenkassen und möchten Ihren Auslandsurlaub antreten: ABC BKK, Agida (AOK Hessen), AOK Baden-Württemberg, AOK-Bayern, AOK-Berlin, AOK-Brandenburg, AOK-Bremen, AOK-Hessen, AOK Mecklenburg Vorpommern, AOK Niedersachsen, AOK-Plus, AOK-Rheinland, AOK-Rheinland-Pfalz, AOK-Saarland, AOK-Sachsen-Anhalt, AOK-Schleswig Hollstein, AOK-Westfalen-Lippe, atlas BKK, audi BKK, Auto BKK, Autoclub BKK, Bahn-BKK, Bank-BKK, Barmer, Bertelsmann-BKK, BIG die Direktkasse, BKK ATU, BKK Achenbach-Büschhütten, BKK advita, BKK Ahlmann, BKK Aktiv, BKK Akzo Nobel, BKK Alp plus, BKK Braun Gillette, IKK Sachsen, KKH-Allianz, BKK Taunus, IKK Thüringen, Techniker KK, IKK Hamburg, IKK Nord und andere Krankenkassen. Hierfür sollten Sie auf jeden Fall prüfen ob Sie eine gültige Auslandskrankenversicherung haben. Wenn nicht: Die Auslandskrankenversicherung der Allianz für nur 8 Euro pro Person und Jahr jetzt online abschließen. |
| Gefahrenzuschläge |
Gefahrenzuschläge Bei der Versicherung von Sachen und Personen geht Allianz im Allgemeinen von einer durchschnittlichen Gefährdung aus; bestehen im Einzelfall außergewöhnliche Gefahren, werden dafür Zuschläge erhoben. |
| Gefahrerhöhung |
Gefahrerhöhung Versichert wird von Allianz generell die Gefahr, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegeben ist. Treten während der Vertragsdauer Änderungen dieser Gefahr auf, so können sich daraus Konsequenzen für der Vertrag ergeben. Im Falle einer Gefahrerhöhung hat der Versicherungsnehmer unter anderem die Anzeigepflicht (gilt nicht bei der Lebens- und Krankenversicherung). |
| Gefährdungshaftung |
Gefährdungshaftung-Allianz Für bestimmte Schäden haftet man auch ohne persönliches Verschulden. Die Gefährdungshaftung ist damit weitergehend als die Verschuldenshaftung. |
| Geldwäschegesetz (GwG) |
Geldwäschegesetz (GwG) Nach dem GwG muss unter bestimmten Voraussetzungen bei Allianz Lebensversicherungen und Allianz-UBR-Verträgen der Vertragspartner identifiziert, der wirtschaftlich Berechtigte des Vertrages festgestellt und ein Geldwäscheverdacht dem Geldwäsche-Beauftragten gemeldet werden. Bei der Identifizierung des Vertragspartners, d.h. des Versicherungsnehmers (VN), sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nummer und ausstellende Behörde des gültigen Personalausweises oder Passes in Anwesenheit des VN aufzuzeichnen. Die Identifizierung gilt als erfüllt, wenn der Beitrag vom VN-Konto, das ein Kreditinstitut in der EU führt, per Lastschrift abgebucht wird und es nicht zu einem Lastschrift-Rückläufer kommt. Nach den Angaben des VN ist festzustellen, ob der VN für eigene oder fremde Rechnung handelt. Für fremde Rechnung handelt der VN, wenn ein anderer versicherte Person und/oder Beitragszahler ist. Besteht der Verdacht, dass jemand Geld für die Beitragszahlung verwendet, das aus einer Straftat stammt, um so die illegale Herkunft des Geldes zu verschleiern, macht sich derjenige strafbar, der leichtfertig an dieser Verschleierung mitwirkt. Geschäfte, bei denen Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Seriosität des Kunden und/oder seiner Mittel aufkommen, sind abzulehnen, und der Geldwäsche-Beauftragte ist zu informieren. Dieser erstattet ggf. gegenüber den Ermittlungsbehörden eine Geldwäscheverdachtsanzeige. Weder der Kunde noch andere Personen dürfen über den Grund der Ablehnung oder eine Geldwäscheverdachtsanzeige informiert werden! |
| Gemeiner Wert |
Gemeiner Wert - Allianz Er gilt für Sachen, die für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind. Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial. |
| Generalvertretung |
einem/einer erfolgreichen Allianz - Hauptvertreter / Allianz Hauptvertretung kann unter bestimmten Kriterien der Titel Generalvertretung / Generalvertreter der Allianz verliehen werden. |
| gesetzliche Krankenversicherung Sebstständige |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV ) Länger Krankheit ist ein Risiko dass für einen Selbstständigen oder für Freiberufler schweere existenzbedrohende Folgen haben kann. Von Beginn einer Selbstständigkeit an hat der Unternehmer selbst für seine Absicherung im Krankheitsfall zu sorgen. Der Unternehmer kann sich über die gesetzliche Krankenkasse (KKH Allianz) oder Ersatzkassen versichern wenn er vorher selbst pflichtversichert oder freiwillig versichert war und sein Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Die Höhe der Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. KKH-Allianz) wird prozentual nach dem Einkommen festgelegt. Derzeit sind es rund 15,5 %. Familienangehörige werden hierbei mitversichert, unabhängig von Ihrer Zahl. Für Einkommensschwache oder Kinderreiche Familien lohnt es sich, sich gesetzlich zu versichern. Beispiel bei der KKH-Allianz. |
| Gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer / Selbstständige |
Sie sid als Untemehmer gesetzlich gegen Unfall versichert, wenn die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft dies vorsieht oder wenn Sie freiwillig der Unfallversicherung eintreten (beitreten). Für ca. die Hälfte der Untemehmer besteht laut Satzung der Berufsgenossenschaften eine satzungsmäßig Unternehmerflichtvesicherung. Die Befreiung ist nur unter bestimmten Gegebenheiten möglich. Ob die Unternehmerpflichtversicherung auch für Sie gilt, erfahren Sie bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Ihre Vorteile: Geringe Beiträge und ein umfassender Versicherungsschutz. Die Höhe der Versicherungssumme können freiwillig Versicherte im Rahmen der Mindest und Höchstgrenzen selbst bestimmen. Nicht nur gewerbliche Untemehmer können sich freiwillig versichen auch für Freiberufler ist dies möglich. Hierfür zuständig ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg. Für den Unfallversicherungsschutz während Ihrer Freizeit ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen. |
| Gewerblich genutzte Gebäude |
Gewerblich genutzte Gebäude - Allianz Gebäude, die teilweise oder ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. |
| Gleitende Neuwertversicherung |
Allianz-Gleitende Neuwertversicherung Sie passt sich den schwankenden Baupreisen an. Grundlage ist eine "Versicherungssumme 1914", die dem Neuwert des Gebäudes in Preisen des Jahres 1914 entsprechen soll bzw. neuerdings auch "Versicherungssumme Euro 2000", die dem Neuwert des Gebäudes in Preisen des Jahres 2000 entsprechen soll. (Form der Sachversicherung). Dynamisierung. |