| Term | Definition |
|---|---|
| Familienauslandskrankenversicherung |
Familienauslandskrankenversicherung Auslandskrankenversicherung für den Versicherungsnehmer, seinen am selben Wohnsitz wohnenden Lebenspartner, am selben Wohnsitz wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sowie die Kinder des Lebenspartners bis 18 Jahre. Die Familienauslandskrankenversicherung kostet 14 Euro pro Person pro Jahr. Die Familienauslandskrankenversicherung verlängert sich jährlich wenn sie nicht drei Monate vorm Ablauf gekündigt wird und wenn der Jahresbeitrag für diese Versicherung abgebucht werden konnte. Mehr Informationen |