| Term | Definition |
|---|---|
| Fahrer-Rechtsschutz |
Fahrer-Rechtsschutz Er entspricht im Leistungsumfang dem Fahrzeug- und Verkehrs-Rechtsschutz, enthält jedoch keinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und keinen Schadenersatz-Rechtsschutz für das Fahrzeug. Die Versicherung bezieht sich hier auf die einzelne versicherte Person als Fahrer fremder Fahrzeuge (Führerscheininhaber ohne eigenes Fahrzeug). Mehr Informationen |