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Fahrer-Rechtsschutz

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Term Definition
Fahrer-Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz Er entspricht im Leistungsumfang dem Fahrzeug- und Verkehrs-Rechtsschutz, enthält jedoch keinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und keinen Schadenersatz-Rechtsschutz für das Fahrzeug. Die Versicherung bezieht sich hier auf die einzelne versicherte Person als Fahrer fremder Fahrzeuge (Führerscheininhaber ohne eigenes Fahrzeug).

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit Unter Fahrlässigkeit versteht man das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in den Allianz-Sachversicherungen (anders in der Lebens- und Unfallversicherung sowie in der Haftpflichtversicherung) im allgemeinen nicht versichert, wobei die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit meist schwierig zu treffen ist.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Fahrzeug-Rechtsschutz Der Fahrzeug-Rechtsschutz umfasst die gleichen Leistungsarten wie der Verkehrs-Rechtsschutz. Versicherungsschutz wird aber nur für das/ die im Versicherungsschein konkret bezeichnete(n) Fahrzeug(e) gewährt

Familienauslandskrankenversicherung

Familienauslandskrankenversicherung Auslandskrankenversicherung für den Versicherungsnehmer, seinen am selben Wohnsitz wohnenden Lebenspartner, am selben Wohnsitz wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sowie die Kinder des Lebenspartners bis 18 Jahre. Die Familienauslandskrankenversicherung kostet 14 Euro pro Person pro Jahr. Die Familienauslandskrankenversicherung verlängert sich jährlich wenn sie nicht drei Monate vorm Ablauf gekündigt wird und wenn der Jahresbeitrag für diese Versicherung abgebucht werden konnte.

Familienvorsorge

Familienvorsorge In der Unfall- und UBR-Versicherung sind der Ehepartner sowie das Kind der versicherten Person selbsttätig und ohne zusätzlichen Beitrag für einen festgelegten Zeitraum nach der Heirat bzw. Geburt versichert.

Fremde Rechnung

Fremde Rechnung Bei der Allianz Versicherung für fremde Rechnung (eine andere Person oder die Sachen einer anderen Person sind versichert) stehen die Leistungen dem Versicherten zu; anderenfalls Versicherung für eigene Rechnung.