| Term | Definition |
|---|---|
| Bezugsberechtigung |
In der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der UBR-Versicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Meist wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, das jederzeit geändert werden kann. Mehr Informationen |