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Basis-Tarif

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B

Term Definition
Basis-Tarif

Basis-Tarif Einfache und preisgünstige Grundabsicherung, z.T. mit Selbstbehalten.

Bauvorsorge

Bauvorsorge Erhöhte Invaliditätsleistung bis zu 500 % der Grundsumme in der Unfallversicherung und UPR Versicherung ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 10 Jahre ab Baubeginn oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.

Beitragsangleichung

Beitragsangleichung Die Höhe der Schadensaufwendung ist bei den Sachversicherungen und bei der Haftpflichtversicherung vom jeweiligen Lohn- und Preisniveau sowie von spezifischen Schadensentwicklungen abhängig. In der Rechtsschutzversicherung wirken sich vor allem Änderungen der gesetzlich geregelten Gebührenordnung aus. Durch die Beitragsangleichung werden solche Veränderungen berücksichtigt.

Beitragsfreie Versicherung

Beitragsfreie Versicherung Eine Lebensversicherung oder UBR kann unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden, bei der dann der Versicherungsschutz mit herabgesetzter Versicherungssumme ohne laufende Beitragszahlung weiterbesteht. Eine Beitragsfreistellung bei unveränderter Versicherungssumme ist daneben in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart. Wird eine UBR beitragsfrei gestellt, so ruht/ erlischt je nach Tarif der Versicherungsschutz.

Beleihung

Beleihung Lebensversicherungen und UBR können beliehen werden; d. h. der Versicherungsnehmer kann ein verzinsliches Darlehen nach den Richtlinien der Gesellschaft erhalten.

Beratungs-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz Allianz-Beratungs-Rechtsschutz für die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- oder Erbrechts, sofern sich die persönliche Rechtslage für den Versicherten geändert hat

Berufsrisiko

Berufsrisiko Bei den Personenversicherungen wird der Beruf der zu versichernden Person in die Risikoprüfung einbezogen. Bei erhöhtem Berufsrisiko (z.B. Artist, Berufssportler) werden Beitragszuschläge bzw. Gefahrenzuschläge verlangt. In extremen Fällen wird der Versicherungsschutz abgelehnt.

Besitzwechsel

Besitzwechsel = Eigentumswechsel

Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen Durch sie kann der Leistungsumfang einer Versicherung verändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind besonders zu beantragen.

Bezugsberechtigung

In der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der UBR-Versicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Meist wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, das jederzeit geändert werden kann.

Bezugsrecht

Bezugsrecht/-berechtigung In der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der UBR-Versicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Meist wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, das jederzeit geändert werden kann.

Blockpolice

Blockpolice Es handelt sich um Versicherungsscheine (in Abreißblocks), die vom Kunden durch die Zahlung des Beitrages sofort eingelöst werden, so dass der Versicherungsschutz sogleich beginnt.

BWV

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft