| Term | Definition |
|---|---|
| Annahmefrist |
Annahmefrist In der Personenversicherung kann der Versicherer den Versicherungsantrag binnen sechs Wochen, in der Sachversicherung innerhalb eines Monats annehmen. Die Frist beginn am Tag der Antragstellung, bei Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung. Mehr Informationen |