AllianzAllianz Versicherung Schulze

Ihr Ansprechpartner in Dessau - Roßlau

Allianz für Selbstständige

All | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Ü | Z | Ä

All

Term Definition
Allianz für Selbstständige

Die Allianz Private Krankenversicherung Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende "ZWEI-KLASSENGESELLSCHAFT" bei der medizinischen Versorgung bekommen die Kassenpatienten durch unterschiedliche Behandlung in Arztpraxen zu spühren. Stundenlanges Warten in Wartezimmern der Arztpraxen ist nichts Neues für Kassenpatienten. Nicht nur Nachteile bei der medizinischen Betreuung sind bekannt, sondern es wurden auch wesentliche Positionen aus dem Katalog für medizinische Leistungen in den vergangenen Jahren stark gekürzt, gestrichen oder mit hohen Eigenanteilen der Patienten belastet. Auch die Kosten für die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden immer seltener erstattet. Unter den gesetzlich verordneten Budgetierungen leidet die Qualität der ärztlichen Behandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zum Teil nur erhältlich mit hohen Zuzahlungen. Man ist inzwischen weit entfernt von früheren medizinischen Standards einer angemessenen medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es verständlich, dass immer mehr Bürger ihren medizinischen Schutz bei den privaten Krankenversicherungen (Allianz)suchen. Leider sind nur die Selbstständigen und höher verdienenden Angestellten privilegiert, sich von der gesetzlichen Krankenkasse freizustellen und in die private Krankenkasse zu wechseln. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Privat gegen Krankheit kann sich jeder versichern, der nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt oder der sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Alle anderen können über eine private Zusatzversicherung einzelne Risiken absichern. Wer darf sich voll privat versichern: - Arbeitnehmer mit jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze - Selbstständige, nicht jedoch Landwirte sowie - mit Einschränkungen-Künstler - Beamte und Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben - Studenten, die beschäftigt sind gegen Arbeitsentgeld - geringfügig Beschäftigte mit Verdienst von weniger als 400 Euro pro Monat

Von ihrer Versicherungspflicht können sich Penonen befreien lassen,die versicherungspflichtig werden durch:

  • Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubs
  • Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes, wenn sie mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze
    versicherungsfrei waren - zum Beispiel Altersteilzeit Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Grundsätzlich gilt: Die Befreiung ist unwiderruflich. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn der Versicherte aus einem der genannten Gründe wieder versicherungspflichtig wird. Versicherungsfrei sind alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. In diesem Fall endet die Versicherungspflicht bei Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wurde. Wer nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der ist dort ein sogenanntes freiwilliges Mitglied. Er kann der Krankenkasse zum Ende jedes übernächste Mononats kündigen. Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung müssen Sie auch nicht die 18 monatige Bindungsfrist beachten, die bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelten würde.

Für Alleinstehende und frisch Verheiratete, aber auch für junge Ehepaare mit einem Kind kann der private Krankenversicherungsschutz die bessere oder preiswertere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Auch dann, wenn hier jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss. Hier rechnet sich in vielen Fällen der private Krankenversicherungsschutz z.B. bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Hier richten sich die Beiträge nach dem Lebensalter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV. Nicht wie bei der GKV nach dem Einkommen der Person. Wenn zu Beginn der PKV - Privaten Krankenversicherung schon gesundheitliche Schäden vorhanden sind, ist bei der PKV mit Zuschlägen zu rechnen. Die Private Krankenversicherung bietet einen individuellen Versicherungsschutz gegen alle Krankheitsrisiken an. Je nach dem von Ihnen gewählten Tarif, bietet die Privatversicherer über hundertprozentigen Kostenschutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur Selbstbeteiligung von mehreren Tausend Euro pro Versicherungsjahr eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Hier lohnt sich die persönliche Beratung von einem Versicherungsfachmann.


Mehr Informationen