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Risikoerhöhung

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Term Definition
Risikoerhöhung

Risikoerhöhung/ Risikoerweiterung Gefahrerhöhung. Bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung (Allianz) ist normalerweise die Erhöhung/Erweiterung des versicherten Risikos eingeschlossen.

Risikozuschläge

Risikozuschläge bei Allianz = Gefahrenzuschläge

Rückkaufswert

Rückkaufswert Die Allianz-Lebensversicherung und die Allianz-UBR können unter bestimmten Umständen aufgelöst und zurückgekauft werden. Der Wert, den der Versicherungsnehmer dann erhält, entspricht dem Zeitwert, von dem ein als angemessen angesehener Betrag abgezogen wird.

Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung Generell sind nur Versicherungsfälle versichert, die nach Versicherungsbeginn entstehen. Ausnahmen gibt es in der Allianz-Architekten- und in der Allianz-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie in der Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung: Hier können auch unbekannte Versicherungsfälle (Verstöße) mitversichert werden, die in der Vergangenheit liegen; der Zeitraum dafür wird vertraglich festgelegt.

Rückzahlungsanspruch

Rückzahlungsanspruch In der Allianz-UBR erwirbt der Versicherungsnehmer einen Rückzahlungsanspruch aus den gezahlten Beiträgen.

Schadenfall

mit Schadenfall (Schadensfall) ist ein Versicherungsfall oder auch ein bedingungsgemäß versicherter Schaden gemeint.

Schadensersatz-Rechtsschutz

zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im beruflichen, privaten und Verkehrsbereich

Schadensfreiheitsklassen

Schadensfreiheitsklassen Bei einigen Versicherungen werden nach der Dauer, in der ein Versicherungsnehmer keinen Versicherungsfall meldet, Schadensfreiheitsklassen gebildet, die zu einer Beitragsminderung führen, z. B. in der Allianz-Kraftfahrtversicherung oder der Allianz-Wassersportkaskoversicherung.

Selbstbehalt

Selbstbehalt Bei einem Selbstbehalt muss der Versicherungsnehmer von jedem Schaden grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag selbst tragen. Diese Selbstbeteiligung ist bei einigen Versicherungen vorgeschrieben und kann für andere Versicherungen vereinbart werden. Allianz

Selbstverpflichtungserklärung bei Gentests

Selbstverpflichtungserklärung bei Gentests In der Allianz Lebensversicherung haben wir uns verpflichtet, den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig zu machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen erst ab einer Versicherungssumme von 250.000 EUR bzw. Jahresrente von 30.000 EUR offen gelegt werden. Unter einem "prädiktiven Gentest" verstehen wir dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit.

Seniorenauslandskrankenversicherung

Allianz Auslandskrankenversicherung Allianz Auslandskrankenversicherung für Rentner (Personen über 70 Jahre)

Sie sind über 70 Jahre und benötigen eine Allianz Auslandskrankenversicherung? Dann empfehlen wir Ihnen, sich vor ihrer Urlaubsreise mit unserer Senioren-Auslandskrankenversicherung auszustatten. Die Senioren-Auslandskrankenversicherung der Allianz ist für eine Reisedauer von 5 bis maximal 365 Tage. Der Beitrag für die Senioren-Auslandskrankenversicherung wird pro Reisetag berechnet. Der Beitrag pro Reisetag ist für Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben ab 1,75 Euro pro Tag. Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Heilbehandlung im Ausland von nur 50,- Euro, egal ob Sie bereits bestehende gesundheitliche Probleme haben. Wir nehmen Sie in der Allianz Senioren-Auslandskrankenversicherung trotzdem auf und leisten, sobald Sie ärztliche Versorgung im Ausland benötigen. Die Allianz Senioren-Auslandskrankenversicherung ist für Personen über 70 Jahre ein absolutes „MUSS“, da gesundheitliche Probleme bei älteren Personen häufiger sind als bei jungen Menschen.

Sicherheitsvorschriften

Sicherheitsvorschriften Sie dienen der Schadensverhütung und sind durch Gesetz, behördliche Auflagen oder in den Allianz-Versicherungsbedingungen und -klauseln geregelt. Verletzt der Versicherungsnehmer die Sicherheitsvorschriften durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so ist der Sachversicherer von der Entschädigungspflicht befreit.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem Träger der deutschen Sozialversicherung

Steuer-Rechtsschutz

Allianz-Steuer-Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten um Steuern und Abgaben

Straf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung bei Strafverfahren

UBR

Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückgewähr (UBR) früher UPR

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Umwelt-Haftpflichtversicherung der Allianz Sie betrifft Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer); Versicherungsmöglichkeiten: Kompakt-Regressdeckung, Anlagendeckung gemäß Bausteinmodell.

Unfallrente

Unfallrente Diese Versicherung ergänzt den Versicherungsschutz einer Allianz Unfallversicherung (Unfall-Risiko oder UBR). Die Leistung wird in Form einer Rente erbracht.

Unterversicherung

Unterversicherung Unterversicherung liegt bei Sachversicherungen vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert einer Sache. Im Versicherungsfall wird der ermittelte Schaden nur anteilmäßig im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt.

Ausnahme Allianz Wohngebäudeversicherung: Hier wird bei Versicherung zum Gleitenden Neuwert eine Unterversicherung angerechnet, wenn die Angaben zur konkreten Gestaltung des Gebäudes von den tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles abweichen und daher der Beitrag zu niedrig berechnet wurde oder wenn der Anpassung des Neuwertfaktors widersprochen wurde. Der Schaden wird auch hier nur anteilig ersetzt.

Verfallpolice

Verfallpolice bei Allianz Kurzfristige Verträge.

Verkehrshaftungsversicherung

Allianz-Verkehrshaftungsversicherung Pflichtversicherung für alle Frachtführer, die Güter aller Art, auch Massengüter, mit Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im Inland befördern.

Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man im allgemeinen für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft (und widerrechtlich) zugefügt hat.

Versichertes Risiko

Risiko Versichertes Risiko sind die anzugebenden Personen oder Sachen, für die Allianz-Versicherungsschutz geboten werden soll.

Versicherungsfall

Versicherungsfall Ereignis, das einen Schaden zu verursachen imstande ist, und das objektiv unter die Haftung des Versicherers (Allianz) fällt. Der Versicherungsfall wird in den Versicherungsbedingungen und im VVG für die einzelnen Versicherungszweige festgelegt.

Versicherungsjahr

Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Versicherungsnehmerwechsel

Versicherungsnehmerwechsel Die Übertragung der Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf eine andere Person bedarf der Zustimmung der Allianz (gilt nicht für die Krankenversicherung). Außerdem muss in der Allianz-UBR der Versicherer das Finanzamt über den Versicherungsnehmerwechsel informieren. Das Finanzamt prüft dann, ob es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt.

Versicherungsort

Versicherungsort Mit Versicherungsort meint die Allianz-Sachversicherung die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Räume von Gebäuden oder Grundstücke, innerhalb denen Versicherungsschutz besteht. Bei Einbruchdiebstahl oder bei Vandalismus nach einem Einbruch gelten als Versicherungsort nur die im Versicherungsvertrag bezeichneten Räume eines Gebäudes. In der Allianz Feuerversicherung landwirtschaftlicher Betriebe umfasst der Versicherungsort die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Versicherungsschaden

Schaden Versicherungsfall

Versicherungssumme

Versicherungssumme Sie bezeichnet die vertraglich garantierte Versicherungsleistung. Ihr entspricht der Betrag, den der Versicherer im Versicherungsfall höchstens aufzubringen hat. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme dem > Versicherungswert der versicherten Sachen entsprechen. In der Allianz-Lebensversicherung ist die Versicherungssumme derjenige Betrag, den der Versicherer im Todes- oder Erlebensfall mindestens aufzubringen hat. Hinzu kommt noch die Überschussbeteiligung.

Versicherungsteuer

Versicherungsteuer Sie ist vom Versicherungsnehmer zusätzlich zum Versicherungsbeitrag an den Versicherer (Allianz) zu entrichten, der sie abführt. In manchen Versicherungen ist sie in den Tarifbeiträgen bereits mit enthalten; in der Krankenversicherung gibt es sie nicht.

Versicherungswert

Versicherungswert Wert des versicherten Interesses. Als Versicherungswert (Allianz) können der Gleitende Neuwert, der Neuwert oder der Zeitwert vereinbart werden.

Versicherungszwang

Versicherungszwang /-monopol In einigen Gebieten der Bundesrepublik bestanden früher für Feuerversicherung, Sturm- und Hagelversicherung oder Elementarversicherung ein Versicherungszwang oder ein Versicherungsmonopol zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt.

Vertrauensschadenversicherung

Allianz-Vertrauensschadenversicherung Schutz vor Veruntreuung, Absicherung der Unternehmenssubstanz gegen Schäden, die eigene Mitarbeiter dem Unternehmen vorsätzlich zufügen.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für Verfahren z.B. wegen Einschränkung, Entzug oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

VL

Vermögenswirksame Leistungen

Vorläufige Deckung

Vorläufige Deckung durch Allianz Durch diese Zusage wird ein vorläufiger Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages vereinbart (gilt nicht in der Krankenversicherung).

Vorsatz

Vorsatz Um Vorsatz handelt es sich, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wird. Üblicherweise hat zumindest derjenige, der solche Schäden herbeiführt, keinen Versicherungsschutz über die Allianz

Vorsorgeversicherung

Allianz-Vorsorgeversicherung Die Vorsorgeversicherung dient in der Sachversicherung zum Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zum vorübergehenden vorsorglichen Versicherungsschutz für neue Haftpflichtrisiken Familienvorsorge.

VorvertraglicheAnzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflicht Anzeigepflicht.

VVG

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Das Versicherungsvertragsgesetz regelt allgemein das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (Allianz). Es ist die Grundlage, auf der der Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zustande kommt; der Inhalt des einzelnen Versicherungsvertrages wird weitgehend durch die > Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt.

Wartezeit

Wartezeit Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn einer Versicherung und dem Zeitpunkt, ab dem die Allianz das Risiko trägt. Wartezeiten gibt es nur bei einigen Versicherungen, so z. B. bei der Rechtsschutzversicherung, der Betriebsschließungs-Versicherung, der Tierversicherung und der Privaten Krankenversicherung. Bei letzterer können in bestimmten Fällen Wartezeiten ganz oder teilweise entfallen (z. B. nach Unfall oder bei Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung).

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht Der Antragsteller kann einen Antrag, mit dem ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beantragt wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Antrages schriftlich widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist. Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn dem Versicherungsnehmer bereits bei Antragstellung alle erforderlichen Verbraucherinformationen (AVB, etc.) ausgehändigt wurden, ansonsten gilt das Widerspruchsrecht. Widerspruchsfrist.

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist Übergibt der Versicherer Allianz die AVB und die übrigen Verbraucher-Informationen dem Versicherungsnehmer erst nach Antragstellung, in der Regel zusammen mit der Police, hat der Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen. Diese Frist gilt ab Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer wahrt die Frist, wenn er den Widerspruch rechtzeitig absendet.

Widerspruchsrecht Allianz

Widerspruchsrecht Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformationen, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden, als abgeschlossen, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht.

Wohngebäude

Wohngebäude Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. In der Allianz Rechtsschutzversicherung gelten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich (beruflich) genützt werden, insgesamt als gewerblich (beruflich) genützt.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Streitigkeiten als Eigentümer, Vermieter und Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

Überspannung

Überspannungsschaden Allianz Wenn infolge atmosphärischer Spannungen (Begleiterscheinung von Gewittern) Blitze von Wolke zu Wolke gehen, ohne die Erde zu berühren, können Überspannungen im elektrischen Leitungsnetz auftreten und angeschlossene Geräte und Anlagen beschädigen.

Überversicherung

Überversicherung Sie liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert einer Sache übersteigt. Im Versicherungsfall ersetzt der Allianz den vollen Schaden, jedoch nicht mehr.

Zeitkonto

Zeitkonto Wird der Versicherungsnehmer in der Allianz UBR wegen Krankheit länger als 6 Wochen arbeitsunfähig oder bezieht er Arbeitslosengeld, bietet Allianz beitragsfreien Unfallversicherungsschutz.

Zeitwert

Zeitwert Bezeichnet den Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt und bildet den Gegensatz zum Neuwert. Die Differenz zwischen dem Neu- und dem Zeitwert ergibt sich vor allem aus dem Alter und der Abnutzung. In der Allianz Lebensversicherung bezeichnet der Begriff Zeitwert den "echten" Wert der Lebensversicherung, vergleichbar etwa mit einem Marktwert. Der Zeitwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Bei der Berechnung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die den Zeitwert beeinflussen - wie etwa die Kapitalmarkt-Situation und das Sterblichkeitsrisiko. Aus diesem Grund kann der Zeitwert bei Vertragsschluss nicht für die Vertragslaufzeit im Voraus genau bestimmt werden.

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