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Term Definition
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Allianz Agentur Jörg Schulze Mosigkauer-Str. 01 06846 Dessau-Rosslau 0340-2548960

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Sie sind die Grundlage, die für die Versicherungsverträge in den einzelnen Versicherungszweigen gelten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können durch besondere Versicherungsbedingungen und Klauseln ergänzt werden.

Allianz

Allianz Deutschland AG vertreten durch: Allianz Agentur Jörg Schulze 06846 Dessau-Rosslau

Allianz für Selbstständige

Die Allianz Private Krankenversicherung Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende "ZWEI-KLASSENGESELLSCHAFT" bei der medizinischen Versorgung bekommen die Kassenpatienten durch unterschiedliche Behandlung in Arztpraxen zu spühren. Stundenlanges Warten in Wartezimmern der Arztpraxen ist nichts Neues für Kassenpatienten. Nicht nur Nachteile bei der medizinischen Betreuung sind bekannt, sondern es wurden auch wesentliche Positionen aus dem Katalog für medizinische Leistungen in den vergangenen Jahren stark gekürzt, gestrichen oder mit hohen Eigenanteilen der Patienten belastet. Auch die Kosten für die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden immer seltener erstattet. Unter den gesetzlich verordneten Budgetierungen leidet die Qualität der ärztlichen Behandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zum Teil nur erhältlich mit hohen Zuzahlungen. Man ist inzwischen weit entfernt von früheren medizinischen Standards einer angemessenen medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es verständlich, dass immer mehr Bürger ihren medizinischen Schutz bei den privaten Krankenversicherungen (Allianz)suchen. Leider sind nur die Selbstständigen und höher verdienenden Angestellten privilegiert, sich von der gesetzlichen Krankenkasse freizustellen und in die private Krankenkasse zu wechseln. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Privat gegen Krankheit kann sich jeder versichern, der nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt oder der sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Alle anderen können über eine private Zusatzversicherung einzelne Risiken absichern. Wer darf sich voll privat versichern: - Arbeitnehmer mit jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze - Selbstständige, nicht jedoch Landwirte sowie - mit Einschränkungen-Künstler - Beamte und Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben - Studenten, die beschäftigt sind gegen Arbeitsentgeld - geringfügig Beschäftigte mit Verdienst von weniger als 400 Euro pro Monat

Von ihrer Versicherungspflicht können sich Penonen befreien lassen,die versicherungspflichtig werden durch:

  • Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubs
  • Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes, wenn sie mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze
    versicherungsfrei waren - zum Beispiel Altersteilzeit Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Grundsätzlich gilt: Die Befreiung ist unwiderruflich. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn der Versicherte aus einem der genannten Gründe wieder versicherungspflichtig wird. Versicherungsfrei sind alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. In diesem Fall endet die Versicherungspflicht bei Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wurde. Wer nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der ist dort ein sogenanntes freiwilliges Mitglied. Er kann der Krankenkasse zum Ende jedes übernächste Mononats kündigen. Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung müssen Sie auch nicht die 18 monatige Bindungsfrist beachten, die bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelten würde.

Für Alleinstehende und frisch Verheiratete, aber auch für junge Ehepaare mit einem Kind kann der private Krankenversicherungsschutz die bessere oder preiswertere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Auch dann, wenn hier jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss. Hier rechnet sich in vielen Fällen der private Krankenversicherungsschutz z.B. bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Hier richten sich die Beiträge nach dem Lebensalter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV. Nicht wie bei der GKV nach dem Einkommen der Person. Wenn zu Beginn der PKV - Privaten Krankenversicherung schon gesundheitliche Schäden vorhanden sind, ist bei der PKV mit Zuschlägen zu rechnen. Die Private Krankenversicherung bietet einen individuellen Versicherungsschutz gegen alle Krankheitsrisiken an. Je nach dem von Ihnen gewählten Tarif, bietet die Privatversicherer über hundertprozentigen Kostenschutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur Selbstbeteiligung von mehreren Tausend Euro pro Versicherungsjahr eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Hier lohnt sich die persönliche Beratung von einem Versicherungsfachmann.

Allianz Praxis-Vertrags-Rechtsschutz

Kombination für Ärzte und Heilberufe mit Praxis-Vertrags-Rechtsschutz Für Ärzte, Zahn- und Tierärzte sowie für verschiedene Heilberufsgruppen besteht zusätzlich zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus zivilrechtlichen Schuldverhältnissen (auch z.B. Honorarforderungen, Rechtsstreitigkeiten aus Kauf von Praxisgeräten). Es gilt die gleiche Selbstbeteiligung.

Allianz-Bank

Start der Allianz-Bank ist der 01.06.2009 Die Allianz Bank ist eine Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG, welche 1869 gegründet wurde und gehört schon seit 2001 zur Allianz-Gruppe. Die Allianz Bank profitiert deshalb von 140 Jahren Bankerfahrung. Die Allianz Bank wird beaufsichtigt von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sie ist natürlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Postanschrift der Allianz-Bank Allianz-Bank Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG Postfach 20 06 64 80006 München

Annahmefrist

Annahmefrist In der Personenversicherung kann der Versicherer den Versicherungsantrag binnen sechs Wochen, in der Sachversicherung innerhalb eines Monats annehmen. Die Frist beginn am Tag der Antragstellung, bei Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung.

Anzeigepflicht

Anzeigepflicht Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor dem Zustandekommen des Vertrags und während der Vertragsdauer wesentliche Tatbestände und Veränderungen mitteilen; so gehört es zu seinen Pflichten, den Versicherer auf alle Umstände hinzuweisen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind; während der Vertragsdauer sind u.a. alle Gefahrerhöhungen (gilt nicht bei der Lebens- und Krankenversicherung) zu melden.

Arbeits-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus Arbeitsverträgen

Ausfuhrkreditversicherung

Ausfuhrkreditversicherung Schutz vor Forderungsausfall, Absicherung von Forderungen eines exportierenden Handels- oder Produktionsunternehmens gegen die finanziellen Folgen von wirtschaftlich bedingter Zahlungsunfähigkeit (z.B. gerichtliches Insolvenzverfahren, Vergleich, fruchtlose Zwangsvollstreckung, Nichtzahlung) von im Ausland ansässigen Kunden.

Auslandskrankenversicherung

Allianz Auslandsreisekrankenversicherung Tarif R30 für 8,- Euro pro Jahr pro Person oder Tarif R31 für 14,- Euro pro Person pro Jahr für die ganze Familie. Personen die älter als 70 Jahre sind zahlen 20,- Euro pro Jahr. Die Allianz Auslandsreisekrankenversicherung ist für eine Reisedauer maximal von 6 Wochen.Natürlich gilt die Allianz Auslandskrankenversicherung auch für Geschäftsreisen. Die Allianz Auslandskrankenversicherung ist weltweit gültig, keine Ausnahme bestimmter Länder!

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Auslandskrankenversicherung Geschäftsreisende

Die Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende ins Ausland ist bei der Allianz für nur 8,- Euro pro Person und Jahr zu haben. Es ist die gleiche Versicherung abzuschließen, die auch für Auslandsurlaube erhältlich ist. Die Geschäftsreise-Auslandskrankenversicherung ist für Ausland-Geschäftsreisen von max. 42 Tagen am Stück gültig. Sie können auch mehrmals im Jahr auf Auslandsgeschäftsreise fahren. Alles für nur 8,- Euro pro Jahr.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherte Gefahren Versichert sind im Ausland Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen einer Krankheit bzw. wegen eines im Ausland eingetretenen Unfalles.

Auslandsreisekrankenversicherung

Allianz Auslandsreisekrankenversicherung Tarif R30 für 8,- Euro pro Jahr pro Personoder der Tarif R31 für 14,- Euro pro Jahr für die ganze Familie. Wenn die versicherte Person das 69te Lebensjahr überschreiten, zahlen Sie wenn sie bereits den Tarif R30 oder Tarif R31 haben 20,- Euro pro Jahr. Die Allianz Allianz Auslandsreisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) ist für eine Reisedauer maximal von 6 Wochen. Natürlich mit Verlängerungsautomatik (die Allianz Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird)

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Außenversicherung

Außenversicherung Grundsätzlich besteht in der Sachversicherung nur für den im Versicherungsschein bezeichneten Ort Versicherungsschutz. Durch die Außenversicherung wird der Versicherungsort erweitert (z. B. in der Dynamischen Hausratversicherung, in der Elektronikversicherung und in der Dynamischen Sachversicherung, Firmen Inhaltsversicherung).

Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung Neben der fristgemäßen Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages besteht bei vielen Versicherungen auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, z. B. nach einem Versicherungsfall oder wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtungen nicht einhält.