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Term Definition
Agentur

Allianz Agentur Jörg Schulze Mosigkauer-Str. 01 06846 Dessau-Rosslau 0340-2548960

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Sie sind die Grundlage, die für die Versicherungsverträge in den einzelnen Versicherungszweigen gelten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können durch besondere Versicherungsbedingungen und Klauseln ergänzt werden.

Allianz

Allianz Deutschland AG vertreten durch: Allianz Agentur Jörg Schulze 06846 Dessau-Rosslau

Allianz für Selbstständige

Die Allianz Private Krankenversicherung Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende "ZWEI-KLASSENGESELLSCHAFT" bei der medizinischen Versorgung bekommen die Kassenpatienten durch unterschiedliche Behandlung in Arztpraxen zu spühren. Stundenlanges Warten in Wartezimmern der Arztpraxen ist nichts Neues für Kassenpatienten. Nicht nur Nachteile bei der medizinischen Betreuung sind bekannt, sondern es wurden auch wesentliche Positionen aus dem Katalog für medizinische Leistungen in den vergangenen Jahren stark gekürzt, gestrichen oder mit hohen Eigenanteilen der Patienten belastet. Auch die Kosten für die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden immer seltener erstattet. Unter den gesetzlich verordneten Budgetierungen leidet die Qualität der ärztlichen Behandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zum Teil nur erhältlich mit hohen Zuzahlungen. Man ist inzwischen weit entfernt von früheren medizinischen Standards einer angemessenen medizinischen Behandlung. Aus diesem Grund ist es verständlich, dass immer mehr Bürger ihren medizinischen Schutz bei den privaten Krankenversicherungen (Allianz)suchen. Leider sind nur die Selbstständigen und höher verdienenden Angestellten privilegiert, sich von der gesetzlichen Krankenkasse freizustellen und in die private Krankenkasse zu wechseln. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Privat gegen Krankheit kann sich jeder versichern, der nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt oder der sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Alle anderen können über eine private Zusatzversicherung einzelne Risiken absichern. Wer darf sich voll privat versichern: - Arbeitnehmer mit jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze - Selbstständige, nicht jedoch Landwirte sowie - mit Einschränkungen-Künstler - Beamte und Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben - Studenten, die beschäftigt sind gegen Arbeitsentgeld - geringfügig Beschäftigte mit Verdienst von weniger als 400 Euro pro Monat

Von ihrer Versicherungspflicht können sich Penonen befreien lassen,die versicherungspflichtig werden durch:

  • Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während des Erziehungsurlaubs
  • Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes, wenn sie mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze
    versicherungsfrei waren - zum Beispiel Altersteilzeit Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Grundsätzlich gilt: Die Befreiung ist unwiderruflich. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn der Versicherte aus einem der genannten Gründe wieder versicherungspflichtig wird. Versicherungsfrei sind alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. In diesem Fall endet die Versicherungspflicht bei Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wurde. Wer nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, der ist dort ein sogenanntes freiwilliges Mitglied. Er kann der Krankenkasse zum Ende jedes übernächste Mononats kündigen. Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung müssen Sie auch nicht die 18 monatige Bindungsfrist beachten, die bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gelten würde.

Für Alleinstehende und frisch Verheiratete, aber auch für junge Ehepaare mit einem Kind kann der private Krankenversicherungsschutz die bessere oder preiswertere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Auch dann, wenn hier jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss. Hier rechnet sich in vielen Fällen der private Krankenversicherungsschutz z.B. bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Hier richten sich die Beiträge nach dem Lebensalter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV. Nicht wie bei der GKV nach dem Einkommen der Person. Wenn zu Beginn der PKV - Privaten Krankenversicherung schon gesundheitliche Schäden vorhanden sind, ist bei der PKV mit Zuschlägen zu rechnen. Die Private Krankenversicherung bietet einen individuellen Versicherungsschutz gegen alle Krankheitsrisiken an. Je nach dem von Ihnen gewählten Tarif, bietet die Privatversicherer über hundertprozentigen Kostenschutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur Selbstbeteiligung von mehreren Tausend Euro pro Versicherungsjahr eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Hier lohnt sich die persönliche Beratung von einem Versicherungsfachmann.

Allianz Praxis-Vertrags-Rechtsschutz

Kombination für Ärzte und Heilberufe mit Praxis-Vertrags-Rechtsschutz Für Ärzte, Zahn- und Tierärzte sowie für verschiedene Heilberufsgruppen besteht zusätzlich zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus zivilrechtlichen Schuldverhältnissen (auch z.B. Honorarforderungen, Rechtsstreitigkeiten aus Kauf von Praxisgeräten). Es gilt die gleiche Selbstbeteiligung.

Allianz-Bank

Start der Allianz-Bank ist der 01.06.2009 Die Allianz Bank ist eine Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG, welche 1869 gegründet wurde und gehört schon seit 2001 zur Allianz-Gruppe. Die Allianz Bank profitiert deshalb von 140 Jahren Bankerfahrung. Die Allianz Bank wird beaufsichtigt von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sie ist natürlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Postanschrift der Allianz-Bank Allianz-Bank Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG Postfach 20 06 64 80006 München

Annahmefrist

Annahmefrist In der Personenversicherung kann der Versicherer den Versicherungsantrag binnen sechs Wochen, in der Sachversicherung innerhalb eines Monats annehmen. Die Frist beginn am Tag der Antragstellung, bei Versicherungen mit ärztlicher Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung.

Anzeigepflicht

Anzeigepflicht Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor dem Zustandekommen des Vertrags und während der Vertragsdauer wesentliche Tatbestände und Veränderungen mitteilen; so gehört es zu seinen Pflichten, den Versicherer auf alle Umstände hinzuweisen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind; während der Vertragsdauer sind u.a. alle Gefahrerhöhungen (gilt nicht bei der Lebens- und Krankenversicherung) zu melden.

Arbeits-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus Arbeitsverträgen

Ausfuhrkreditversicherung

Ausfuhrkreditversicherung Schutz vor Forderungsausfall, Absicherung von Forderungen eines exportierenden Handels- oder Produktionsunternehmens gegen die finanziellen Folgen von wirtschaftlich bedingter Zahlungsunfähigkeit (z.B. gerichtliches Insolvenzverfahren, Vergleich, fruchtlose Zwangsvollstreckung, Nichtzahlung) von im Ausland ansässigen Kunden.

Auslandskrankenversicherung

Allianz Auslandsreisekrankenversicherung Tarif R30 für 8,- Euro pro Jahr pro Person oder Tarif R31 für 14,- Euro pro Person pro Jahr für die ganze Familie. Personen die älter als 70 Jahre sind zahlen 20,- Euro pro Jahr. Die Allianz Auslandsreisekrankenversicherung ist für eine Reisedauer maximal von 6 Wochen.Natürlich gilt die Allianz Auslandskrankenversicherung auch für Geschäftsreisen. Die Allianz Auslandskrankenversicherung ist weltweit gültig, keine Ausnahme bestimmter Länder!

Urlaubsreisekrankenversicherung Reisekrankenversicherung Krankenversicherung im Ausland Auslandskrankenversicherung jetzt online abschliessen

Auslandskrankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen

Auslandskrankenversicherung als Ergänzung für den Urlaub

Sie sind Mitglied in einer der folgenden gesetzlichen Krankenkassen und möchten Ihren Auslandsurlaub antreten: ABC BKK, Agida (AOK Hessen), AOK Baden-Württemberg, AOK-Bayern, AOK-Berlin, AOK-Brandenburg, AOK-Bremen, AOK-Hessen, AOK Mecklenburg Vorpommern, AOK Niedersachsen, AOK-Plus, AOK-Rheinland, AOK-Rheinland-Pfalz, AOK-Saarland, AOK-Sachsen-Anhalt, AOK-Schleswig Hollstein, AOK-Westfalen-Lippe, atlas BKK, audi BKK, Auto BKK, Autoclub BKK, Bahn-BKK, Bank-BKK, Barmer, Bertelsmann-BKK, BIG die Direktkasse, BKK ATU, BKK Achenbach-Büschhütten, BKK advita, BKK Ahlmann, BKK Aktiv, BKK Akzo Nobel, BKK Alp plus, BKK Braun Gillette, IKK Sachsen, KKH-Allianz, BKK Taunus, IKK Thüringen, Techniker KK, IKK Hamburg, IKK Nord und andere Krankenkassen.

Hierfür sollten Sie auf jeden Fall prüfen ob Sie eine gültige Auslandskrankenversicherung haben. Wenn nicht: Die Auslandskrankenversicherung der Allianz für nur 8 Euro pro Person und Jahr jetzt online abschließen.

Auslandskrankenversicherung für Spanien

die Allianz Auslandsreisekrankenversicherung ist bei den spanischen Krankenhäusern uns Ärzten gern gesehen. Zumal es auch in Spanien die Allianz gibt. Die Ärzte wissen durch den Bekanntheitsgrad der Allianz, dass Sie Ihre Behandlungskosten erstattet bekommen. In den folgenden spanischen Orten / Regionen ist es sinnvoll im Notfall eine Allianz Auslandsreisekrankenversicherung vorweisen zu können. Allianz Auslandskrankenversicherung für deutsche Urlauber in Barcelona, Bilbao, Madrid, Sevilla, Valencia, Zaragoza, Costa Blanca, Costa Brava, Costa Dorada, Costa Verde, Costa de la Luz, Costa del Sol, auf Ibiza, auf Mallorca, Sierra Nevada, Teneriffa, Andalusien, Aragon, Asturien, Balearen, Baskenland, Castilla la Mancha, Castilla y Leon, Extremadura, Galizien, Kanarische Inseln (Kanaren), Kantabrien, Katalonien, Navarra, Rioja, Spanish Morocco und Valencia. Die Versicherung kostet nur 8 Euro.

Auslandskrankenversicherung für Ägypten

die Auslandsreisekrankenversicherung ist in Ägypten absolut notwendig, da Sie sonst, wenn Sie durch einen Unfall oder durch Krankheit in ein ägyptisches Krankenhaus müssen oder Sie ein ägyptischer Arzt behandeln muss als Privatpatient alle Rechnungen selbst tragen müssen, sofern die erbrachten Leistungen nicht im Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind. In Alexandria, Kairo und Luxor, Abu Simbel, Ain Sokhna, Assuan, Burg el Arab, Bür Safäga, Dahab, Ein El Sokhna, El Alamein, El Gouna,El Quseir, Giza, Hurghada, Ismailia, Madinat Sittah Uktübar, Marsá al 'Alam, Nuweiba, Port Said, Quseir, Ras Sudr, Sharm El Sheikh,Soma Bay, Suez und Tabah ist die Auslandsreisekrankenversicherung für deutsche Urlauber absolut notwendig. Für nur 8 Euro pro Person online abschließen kann sich im Krankheitsfall in Ägypten für Sie lohnen.

Auslandskrankenversicherung Geschäftsreisende

Die Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisende ins Ausland ist bei der Allianz für nur 8,- Euro pro Person und Jahr zu haben. Es ist die gleiche Versicherung abzuschließen, die auch für Auslandsurlaube erhältlich ist. Die Geschäftsreise-Auslandskrankenversicherung ist für Ausland-Geschäftsreisen von max. 42 Tagen am Stück gültig. Sie können auch mehrmals im Jahr auf Auslandsgeschäftsreise fahren. Alles für nur 8,- Euro pro Jahr.

Auslandskrankenversicherung Türkei

für deutsche Urauber ist es in der Türkei ist es absolut wichtig eine Auslandsreisekrankenversicherung oder auch Auslandskrankenversicherung zu haben. Die Auslandskrankenversicherung für folgende türkische Urlaubsorte: Ankara, Antalya, Istanbul, Adana, Afyon, Alanya, Altinkum, Avanos, Aydin, Balikesir, Belek, Bitez, Bodrum, Bursa, Canakkale, Cesme, Dalaman, Dalyan, Datca, Denizli, Diyarbakir, Elazig, Erzurum, Fethiye, Finike, Gaziantep, Gocek, Gundogan, Göynük, Hatay, Hisaronu, Icmeler Bodrum, Icmeler Marmaris, Izmir, Izmit, Karabük, Kars, Kas, Kayseri, Kemer, Konya, Kusadasi, Lara, Malatya, Manavgat, Mardin, Marmaris, Mersin, Mugla, Nevsehir, Ortaca, Ortakent, Ovacik, Pamukkale, Samsun, Sarigerme Beach, Side, Sultanahmet, Taksim,Tekirova,Trabzon, Turgutreis, Van, Yalikavak, und Ürgüp. Hie gibt es vom Marktführer Allianz eine Auslandskrankenversicherung ab 8 Euro pro Jahr pro Person.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherte Gefahren Versichert sind im Ausland Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen einer Krankheit bzw. wegen eines im Ausland eingetretenen Unfalles.

Auslandsreisekrankenversicherung

Allianz Auslandsreisekrankenversicherung Tarif R30 für 8,- Euro pro Jahr pro Personoder der Tarif R31 für 14,- Euro pro Jahr für die ganze Familie. Wenn die versicherte Person das 69te Lebensjahr überschreiten, zahlen Sie wenn sie bereits den Tarif R30 oder Tarif R31 haben 20,- Euro pro Jahr. Die Allianz Allianz Auslandsreisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) ist für eine Reisedauer maximal von 6 Wochen. Natürlich mit Verlängerungsautomatik (die Allianz Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird)

Urlaubsreisekrankenversicherung Reisekrankenversicherung Krankenversicherung im Ausland Auslandskrankenversicherung jetzt online abschliessen

Außenversicherung

Außenversicherung Grundsätzlich besteht in der Sachversicherung nur für den im Versicherungsschein bezeichneten Ort Versicherungsschutz. Durch die Außenversicherung wird der Versicherungsort erweitert (z. B. in der Dynamischen Hausratversicherung, in der Elektronikversicherung und in der Dynamischen Sachversicherung, Firmen Inhaltsversicherung).

Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung Neben der fristgemäßen Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages besteht bei vielen Versicherungen auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, z. B. nach einem Versicherungsfall oder wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtungen nicht einhält.

Basis-Tarif

Basis-Tarif Einfache und preisgünstige Grundabsicherung, z.T. mit Selbstbehalten.

Bauvorsorge

Bauvorsorge Erhöhte Invaliditätsleistung bis zu 500 % der Grundsumme in der Unfallversicherung und UPR Versicherung ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 10 Jahre ab Baubeginn oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.

Beitragsangleichung

Beitragsangleichung Die Höhe der Schadensaufwendung ist bei den Sachversicherungen und bei der Haftpflichtversicherung vom jeweiligen Lohn- und Preisniveau sowie von spezifischen Schadensentwicklungen abhängig. In der Rechtsschutzversicherung wirken sich vor allem Änderungen der gesetzlich geregelten Gebührenordnung aus. Durch die Beitragsangleichung werden solche Veränderungen berücksichtigt.

Beitragsfreie Versicherung

Beitragsfreie Versicherung Eine Lebensversicherung oder UBR kann unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden, bei der dann der Versicherungsschutz mit herabgesetzter Versicherungssumme ohne laufende Beitragszahlung weiterbesteht. Eine Beitragsfreistellung bei unveränderter Versicherungssumme ist daneben in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart. Wird eine UBR beitragsfrei gestellt, so ruht/ erlischt je nach Tarif der Versicherungsschutz.

Beleihung

Beleihung Lebensversicherungen und UBR können beliehen werden; d. h. der Versicherungsnehmer kann ein verzinsliches Darlehen nach den Richtlinien der Gesellschaft erhalten.

Beratungs-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz Allianz-Beratungs-Rechtsschutz für die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- oder Erbrechts, sofern sich die persönliche Rechtslage für den Versicherten geändert hat

Berufsrisiko

Berufsrisiko Bei den Personenversicherungen wird der Beruf der zu versichernden Person in die Risikoprüfung einbezogen. Bei erhöhtem Berufsrisiko (z.B. Artist, Berufssportler) werden Beitragszuschläge bzw. Gefahrenzuschläge verlangt. In extremen Fällen wird der Versicherungsschutz abgelehnt.

Besitzwechsel

Besitzwechsel = Eigentumswechsel

Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen Durch sie kann der Leistungsumfang einer Versicherung verändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind besonders zu beantragen.

Bezugsberechtigung

In der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der UBR-Versicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Meist wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, das jederzeit geändert werden kann.

Bezugsrecht

Bezugsrecht/-berechtigung In der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der UBR-Versicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. Meist wird ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, das jederzeit geändert werden kann.

Blockpolice

Blockpolice Es handelt sich um Versicherungsscheine (in Abreißblocks), die vom Kunden durch die Zahlung des Beitrages sofort eingelöst werden, so dass der Versicherungsschutz sogleich beginnt.

BWV

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft

Cashgroup

Als Kunde der Allianz-Bank, Commerzbank, Deutschen Bank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank oder der Postbank sowie deren Tochterunternehmen genießen Sie ein Höchstmaß an Bequemlichkeit, Flexibilität und Kostenersparnis. Denn Ihnen stehen über 7.000 inländische Geldautomaten der Cash Group Banken kostenlos zur Verfügung.

D&O-Versicherung

D&O-Versicherung Die D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance entsprechend ihrem Herkunftsland aus den USA so genannt) ist eine Art Berufs-Haftpflichtversicherung für Manager. Die Allianz bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von ihrem Unternehmen oder von Dritten wegen eines Vermögensschadens haftpflichtig gemacht werden. Unternehmensleiter fällen täglich Entscheidungen mit wirtschaftlichen Folgen. Haftungsrisiken drohen daher in allen Entscheidungsbereichen. Manager werden in zunehmendem Maße für Fehlentwicklungen in ihrem Unternehmen verantwortlich gemacht. Die scharfen Maßstäbe der gesetzlichen Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten werden vermehrt angewandt. Organmitglieder haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Deckung besteht dabei für Vermögensschäden, also solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Der Deckungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten eines Vorstandes, eines Geschäftsführers, eines Aufsichtsrates oder eines Beirates.

Deckungskapital

Deckungskapital Rückstellung des Unternehmens, um die künftigen Versicherungsleistungen erbringen zu können. Bei Ablauf erreicht das Deckungskapital die Erlebensfallsumme.

Deckungssumme

Deckungssumme Bezeichnet in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung den Betrag, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Regel-Deckungssumme.

Dessau

Stadt-Dessau, Stadt Dessau-Rosslau, Dessau-Kleinkühnau, Dessau-Großkühnau, Dessau-Mosigkau, Dessau-Kochstedt, Dessau-Waldersee, Dessau-Mildensee, Dessau-Törten, Dessau-Nord, Dessau-Süd, Dessau-Alten, Dessau-Rodleben, Dessau-Neeken, Dessau-Sollnitz, Dessau-Kleutsch

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für disziplinar- und standesrechtliche Verfahren gegen Beamte, Soldaten, Richter, Ärzte

Doppelversicherung

Doppelversicherung Allianz Um eine Doppelversicherung handelt es sich, wenn das gleiche Risiko oder das gleiche Interesse gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist; in der Schadenversicherung müssen außerdem die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Wurde eine Doppelversicherung in betrügerischer Absicht vorgenommen, so sind die entsprechenden Verträge ungültig. Die Lebens- und Unfallversicherung kennt den Begriff der Doppelversicherung nicht.

Drei-Säulen-Theorie

Drei-Säulen-Theorie Grundvorstellung der Sozialpolitik, nach der die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen ruht: auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Lebensversicherung.

Dynamisierung

Dynamisierung Allianz Bezeichnet die Angleichung der Versicherungssumme an die Entwicklung volkswirtschaftlicher Daten. Durch die Dynamisierung werden Leistung und Beiträge entsprechend einem für die einzelne Versicherungsart geltenden Index jährlich erhöht. Beispiele: Zuwachsversicherung, Lebensversicherung, Dynamische Hausratversicherung, Dynamische Gebäudeversicherung und Dynamische Sachversicherung, Firmen Inhaltsversicherung, Firmen Immobilienversicherung. In der Unfallversicherung wird dabei das Preis-/ Leistungsverhältnis nicht verändert.

EHV

Allianz Erweiterte Hausratversicherung (Hausrat+private Haftpflichtversicherung) die EHV ist ein Produkt der ehemaligen staatlichen Versicherung der DDR

Eigene Rechnung

Eigene Rechnung Dabei wird eine Lebens- oder Unfallversicherung auf das Leben oder die Gesundheit eines anderen abgeschlossen, jedoch stehen die Leistungen dem Versicherungsnehmer zu. Ein solcher Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Versicherten.

Eigentumswechsel

Eigentumswechsel Allianz Verschiedene Schadensversicherungen sind nicht personen-, sondern objektgebunden. Bei einem Eigentums- oder Besitzwechsel gehen sie deshalb auf den Erwerber bzw. Besitznachfolger über, der jedoch die Möglichkeit zur Kündigung hat.

Einzeldeklaration

Einzeldeklaration Im Gegensatz zur Pauschaldeklaration werden die zu versichernden Sachgruppen und Kosten einzeln versichert.

Entschädigungsgrenzen

Entschädigungsgrenzen Bei den Allianz-Sachversicherungen können für einzelne Sachgruppen oder für bestimmte Kosten Entschädigungsgrenzen festgelegt sein; diese können in der Regel durch einen Beitragszuschlag erhöht werden.

Ersatzwert

Ersatzwert Versicherungswert in der Sachversicherung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles.

Erstes Risiko

Erstes Risiko Bei einer Sachversicherung auf Erstes Risiko wird ein ersatzpflichtiger Schaden unabhängig vom Versicherungswert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Fahrer-Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz Er entspricht im Leistungsumfang dem Fahrzeug- und Verkehrs-Rechtsschutz, enthält jedoch keinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und keinen Schadenersatz-Rechtsschutz für das Fahrzeug. Die Versicherung bezieht sich hier auf die einzelne versicherte Person als Fahrer fremder Fahrzeuge (Führerscheininhaber ohne eigenes Fahrzeug).

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