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Jagd-Haftpflicht

Allianz - Haftpflichtversicherung für Jäger


     
Jagdhaftpflichtversicherung Allianz 


Warum brauchen Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung?
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Als Jäger trifft Sie eine doppelte Verantwortung. Neben der Verantwortlichkeit für die Hege und Pflege des Wildbestandes können auch Dritte durch die Jagdausübung zu Schaden kommen, wenn Sie z.B. Ihre Verpflichtung zur verkehrssicheren Instandhaltung von jagdlichen Einrichtungen vernachlässigen, fahrlässig jemanden mit der Jagdwaffe verletzen oder auch wenn Ihr Jagdhund beim Verfolgen von Wild eine Straße überquert und einen Unfall verursacht. Für den Jäger hat der Gesetzgeber eine Jagd-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Erst bei Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung kann bei der zuständigen Jagdbehörde ein Jagdschein erworben werden. Wir stellen Ihnen den erforderlichen Versicherungsschutz zur Verfügung.

Was ist versichert?
Wenn die Schadenersatzforderungen berechtigt sind, schaffen wir die Sache aus der Welt und zahlen schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht für Sie durch und wehren diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Bei Personenschäden können z.B. entstehen: Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, VerdienstausfalloderSchmerzensgeldansprüche. Sachschäden können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten,Nutzungs- oder Gewinnausfall beinhalten.

Wogegen versichern wir?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der erlaubten jagdlichen Betätigung, z.B. bei Verletzung der Ihnen obliegenden Pflichten. Soweit entsprechender Versicherungsschutz vereinbart ist, ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von Jagdgebrauchshunden mitversichert. Sind Sie nicht Halter von Jagdhunden, so ist dennoch das Führen fremder Jagdgebrauchshunde versichert. Mitversichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht - aus der Durchführung/Veranstaltung von Jagden (z.B. Gesellschafts-, Treib-, Drückjagden), Schüsseltreiben einschließlich der Bewirtung von Gästen und Helfern sowie aus der Teilnahme an Jagden/Jagdveranstaltungen;- als Dienstherr der im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen beschäftigten Personen (z.B. Berufsjäger,Jagdaufseher oder Treiber);- aus erlaubtem und erlaubnisfreiem Besitz von Jagdwaffen, Munition, Geschossen sowie Schwarzpulver, jeweils für jagdliche Zwecke sowie deren - auch deren versehentlich falscher (z.B. versehentliches Schießen ins Nachbarrevier) - Gebrauch, auch außerhalb der Jagd (z.B. Aufbewahrung, Reinigung, Übungs- oder Preisschießen, nicht gewerbsmäßiges Wiederladen von Munition), einschließlich dem fahrlässigen Überschreiten von Waffengebrauchsrechten, nicht jedoch zu oder bei strafbaren Handlungen; zusätzlich sind gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld) Ihrer Angehörigen mitversichert, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind;- aus Notwehr/-handlungen und aus fahrlässigem Überschreiten des Notwehrrechtes sowie der vermeintlichen Notwehr;- aus Jagen und Erlegen auch von Tieren,- die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. von Gehegewild, entlaufenen Rindern, Rabenvögeln, Kormoranen, Kaninchen, Tauben, wildernden Hunden oder Katzen - auch in befriedeten Bezirken;- wenn hierbei fahrlässig die Abschussbefugnis überschritten wurde;- aus Errichten, Besitz, Instandhalten oder Unterhalten jagdlicher Einrichtungen wie Hochsitze,Futterplätze, Jagdhütten, Fallen, Wildwarnreflektoren;- aus Legen von Gift zu jagdlichen Zwecken;- wegen Personen- und Sachschäden durch das in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern o.ä.) von Wild oder Wildbret ( Produkthaftung );
- aus Füttern oder aus vorübergehendem Pflegen oder Aufziehen von bedürftigem, krankem oder verletztem Wild;- aus Halten, Abrichten, Ausbilden oder Einsatz von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd; Ebenfalls im Umfang des Versicherungsschutzes enthalten ist- die gesetzliche Haftpflicht hinsichtlich Schäden bis 3.000 EUR (SB 150 EUR)- aus der Beschädigung von fremden Jagd- und Sportwaffen einschließlich Zubehör, die aus Anlass der versicherten jagdlichen Tätigkeit gemietet, gepachtet, geliehen, zum kurzfristigen Gebrauch überlassenwurden;- aus dem Abhandenkommen fremder Sachen, auch wenn diese zu versicherten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren;- die Übernahme von Personen- und Sachschäden auch ohne gesetzliche Haftpflicht , aus Gefälligkeitshandlungen hinsichtlich Schäden bis 3.000 EUR- die Übernahme von Personen- oder Sachschäden, die durch den Gebrauch einer Schusswaffe während der Jagdausübung, aber ohne schuldhaftes Handeln oder Unterlassen entstanden sind (sog. Querschlägerrisiko);- die durch Vertrag übernommene, gesetzliche Haftpflicht eines Dritten (z.B. Übernahme der baulichen Instandhaltung von Hochsitzen, Beleuchtung, Reinigung der Gehwege, Schneeräumen), soweit es sich um eine direkt oder indirekt mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt (ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Wildschäden);- Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit als Schießaufsicht auf einem Schießstand (Subsidiärdeckung).- Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von bis zu drei Jagdhunden, die Sie zu kaufen beabsichtigen und deshalb vorübergehend auf Probe halten. Die Mitversicherung erlischt, wenn die Haltung auf Probe den Zeitraum von einem Monat überschreitet. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär;- Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Schweißhunden - die Ihnen unentgeltlich überlassen wurden - durch bejagtes Wild zur Folge hatten, hinsichtlich Schäden bis maximal 1.500 EUR pro Jahr; es gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR;

Eine Besonderheit der Jagdhaftpflichtversicherung ist die sog. Forderungsausfalldeckung. Hierbei wird Versicherungsschutz für den Fall geboten, dass Sie selbst Geschädigter sind und gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber einem Dritten (Schadensverursacher) geltend gemacht haben, diese Ansprüche aber nicht durchsetzen konnten, weil der Dritte zahlungs-/ leistungsunfähig ist (Forderungsausfall). Bitte beachten Sie die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse gemäß den Besonderen Bedingungen.

Wo besteht Versicherungsschutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten jagdlichen Betätigung wegen Personen- undSachschäden in Deutschland und auch im Ausland. In einigen Ländern verlangen die dortigen Behörden den Nachweis einer örtlichen Versicherungspolice.

Ein Hinweis zum Schluss. Diese Information gibt Ihnen einen Überblick über die privaten Haftpflichtversicherungen der Allianz . Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind in jedem Fall die Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie auch die darin enthaltenen Risikobegrenzungen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie aus erster Hand von uns (Tel:0340/2548960)

Wie können Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen?
entweder telefonisch 0340/2548960 oder unter folgendem Link eine Beratung vereinbaren:
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